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FAQ
Die individuell zutreffende Bonushöhe ergibt sich nach Eingabe der Postleitzahl und des Verbrauchs im Tarifrechner (Bonusbedingungen).
Alle Angaben in Euro und Eurocent sind Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer.
Die Kosten der Strom- und Erdgasprodukte für Privatkunden setzen sich aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis je nach individuellem Verbrauch zusammen. Das ist übersichtlich und hat sich bewährt.
Der Arbeitspreis deckt insbesondere die variablen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Stromverbrauch stehen. Die Kosten setzen sich zusammen aus Steuern und Umlagen, Netzentgelten, die von den Netzbetreibern für den Transport und die Weiterverteilung von Strom erhoben werden, sowie Kosten für den Stromeinkauf.
- Postleitzahl und jährlichen Verbrauch in den Tarifrechner eingeben und persönliches Angebot ermitteln
- Zwischen Wechsel des bestehenden Energielieferanten und Ein- oder Umzug wählen
- Daten Schritt für Schritt in die vorbereitete Maske eingeben
- Zusammenfassung prüfen und den Auftrag mit einem Klick abschicken
Alles Weitere übernehmen wir – auch die Kündigung beim bisherigen Anbieter. Der Wechsel ist selbstverständlich kostenfrei.
Mit der Wahl dieses Tarifs steht für die Kommunikation unser Mainova OnlineService zur Verfügung.
Nein, gerne kündigen wir im Auftrag unserer Neukundinnen und Neukunden den Versorgungsvertrag beim bisherigen Energielieferanten. Falls bereits selbst eine Kündigung vorgenommen wurde, sollte uns das bitte bei der Auftragserteilung mitgeteilt werden. Hinweis: Bei einer Sonderkündigung, zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung, muss die Kündigung beim bisherigen Anbieter selbst schriftlich vorgenommen werden. Eine Kündigung durch Mainova ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Ja, das geht bis zu 12 Monate im Voraus. Wie? Einfach heute schon den Antrag ausfüllen und wir übernehmen dann wie gewohnt die Kündigung beim aktuellen Versorger. Nach Ablauf der Kündigungsfrist beim bisherigen Versorger beginnt automatisch die Belieferung durch Mainova.
Das Sonderkündigungsrecht sollte insbesondere dann wahrgenommen werden, wenn sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise 6 oder 12 Monate, verlängert. Indem die Kündigung fristgerecht vorgenommen wird, kommt es zu keiner erneuten Bindung, andernfalls könnte in diesem Zeitraum nicht mehr kurzfristig gewechselt werden.
Die Mindestlaufzeit und die Preisgarantie der Erstlaufzeit enden nach ihrem einheitlichen Ablauf zum Monatsende.
Beispiel Direkt 12:
Wenn z. B. der Lieferbeginn für den Direkt 12 am 03.03.2023 war, endet die Erstlaufzeit und damit die Preisgarantie am 31.03.2024 (Restmonat + 12 Monate).
Beispiel Direkt 24:
Wenn z. B. der Lieferbeginn für den Direkt 24 am 03.03.2023 war, endet die Erstlaufzeit und damit die Preisgarantie am 28.02.2025 (Restmonat + 23 Monate).
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
Tarifabschluss auch telefonisch
