Mann geht mit Umzugskarton eine Treppe hinab

Strom und Gas ummelden

Bundesweit umziehen mit unserem Umzugsservice

  • Einfach: Sie übermitteln uns online Ihre Daten und wir schauen uns Ihre Verträge im Detail an
  • Individuell: Wir beraten Sie zu Ihren Vertragsoptionen und kümmern uns um die Ummeldung
  • Verlässlich: Sie bleiben zuverlässig versorgt und profitieren weiter von allen Service-Extras
Umzug online melden

Umziehen ohne großes Hin und Her: Strom und Gas bequem online ummelden

Steht bei Ihnen ein Umzug an? Oder sind Sie vielleicht schon in Ihr neues Zuhause eingezogen? Uns ist klar: So ein Umzug kann schon mal stressig werden. Wie gut, dass das Ummelden von Strom und Gas mit unserem Umzugsservice so simpel ist! Machen Sie schon heute einen Haken an Ihre Energieversorgung und nehmen Sie Mainova bei Ihrem Umzug mit. Denn wir beliefern Sie nicht nur in der Rhein-Main-Region, sondern in ganz Deutschland zuverlässig mit Energie.

Was viele nicht wissen: Grundsätzlich beendet ein Umzug den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle nicht, d. h. meist sind weder eine Kündigung noch ein Anbieterwechsel nötig. Mit dem Mainova Umzugsservice ziehen Ihr Strom und Erdgas ganz einfach mit in Ihr neues Zuhause um. Und Sie haben den Kopf frei für die anderen wichtigen Dinge.

Melden Sie Strom und Gas schnell und einfach online um – und das sogar bis zu 2 Wochen rückwirkend nach Schlüsselübergabe an der neuen Anschrift.

Jetzt Umzug melden

Mainova erleichtert Ihren Umzug

Am besten melden Sie uns Ihren Umzug so früh wie möglich. Falls das doch im Umzugsstress untergeht, kein Problem! Sie können uns Ihren Umzug auch rückwirkend mitteilen - bis zu 2 Wochen nach Schlüsselübergabe an der neuen Anschrift.

  • Benötigte Angaben
  • Links und Adressen für Ihren Umzug
  • Checkliste zum Ausdrucken

Um Ihre Verträge umzumelden, benötigen wir immer folgende Angaben:

  • Ihre Kundennummer
  • Ihre bisherige und neue Anschrift
  • Das Einzugsdatum
  • Das Auszugsdatum
  • Die Zählernummer der neuen Adresse
  • Zählerstände (wenn bereits vorhanden)

Unser Tipp: Notieren Sie die Zählerstände immer zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe – sowohl an der alten als auch an der neuen Adresse – und auch wenn der eigentliche Umzug erst später stattfindet. Unter Downloads finden Sie zum Beispiel unser Übergabeprotokoll als nützliche Umzugshilfe. So behalten Sie beim Wohnungswechsel alles Wichtige im Blick!

Am einfachsten übermitteln Sie uns die genannten Angaben über unser Online-Formular.

Der Mietvertrag für die neue Wohnung ist unter Dach und Fach – und die Freude ist groß. Jetzt heißt es, den anstehenden Umzug gut zu planen und notwendige Formalitäten pünktlich abzuhaken. Mit unserer Umzugs-Checkliste und vielen informativen Links behalten Sie den Überblick über das richtige Zeitmanagement und wichtige To-Dos. Darüber hinaus erfahren Sie, auf welche Details Sie achten müssen, wenn Sie Ihr Erdgas mitnehmen oder Ihren Strom ummelden möchten.

Checkliste für den Umzug
  • Benötigte Angaben
  • Links und Adressen für Ihren Umzug
  • Checkliste zum Ausdrucken

Um Ihre Verträge umzumelden, benötigen wir immer folgende Angaben:

  • Ihre Kundennummer
  • Ihre bisherige und neue Anschrift
  • Das Einzugsdatum
  • Das Auszugsdatum
  • Die Zählernummer der neuen Adresse
  • Zählerstände (wenn bereits vorhanden)

Unser Tipp: Notieren Sie die Zählerstände immer zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe – sowohl an der alten als auch an der neuen Adresse – und auch wenn der eigentliche Umzug erst später stattfindet. Unter Downloads finden Sie zum Beispiel unser Übergabeprotokoll als nützliche Umzugshilfe. So behalten Sie beim Wohnungswechsel alles Wichtige im Blick!

Am einfachsten übermitteln Sie uns die genannten Angaben über unser Online-Formular.

Der Mietvertrag für die neue Wohnung ist unter Dach und Fach – und die Freude ist groß. Jetzt heißt es, den anstehenden Umzug gut zu planen und notwendige Formalitäten pünktlich abzuhaken. Mit unserer Umzugs-Checkliste und vielen informativen Links behalten Sie den Überblick über das richtige Zeitmanagement und wichtige To-Dos. Darüber hinaus erfahren Sie, auf welche Details Sie achten müssen, wenn Sie Ihr Erdgas mitnehmen oder Ihren Strom ummelden möchten.

Checkliste für den Umzug
Ein junges Paar in ihrer ersten gemeinsamen Wohnung.

Kündigung wegen Zusammenzug

Sie ziehen mit Ihrem Partner zusammen oder in eine Wohngemeinschaft, aber an Ihrer neuen Adresse gibt es bereits einen Energievertrag? Das ist kein Grund zu kündigen! Bevor Sie dies tun, schauen Sie sich alle Ihre Verträge an und behalten Sie den Anbieter mit den besten Konditionen. Übrigens: Wir machen gerne den Preis-Check für Sie und prüfen, ob ein Wechsel in einen günstigeren Tarif möglich ist – inklusive neuer Preisgarantie.

Rufen Sie uns an unter 069 80088099

Sie haben noch Fragen?

Natürlich beraten wir Sie auch telefonisch zu allen Fragen rund um Ihren Umzug. Wenn Sie Ihren Umzug lieber persönlich melden möchten, hilft Ihnen unser Mainova Service-Team gerne weiter. Das ist Umzugsservice nach Maß!

Ihr Kontakt zu Mainova

Telefon

Ihr Umzugs-Extra: mainplus

Profitieren Sie als Mainova-Kunde von besonderen Angeboten in unserer Vorteilswelt und einem spannenden Austausch in der Community. Jetzt reinschnuppern!

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Strom ummelden leicht gemacht

Wie funktioniert der Umzug mit Mainova? Kann ich auch nach dem Umzug bundesweit Mainova-Kunde bleiben?

Häufige Fragen zum Thema Umzug

Wir versorgen Sie bundesweit zuverlässig mit Energie. Bitte beachten Sie, dass ggf. abweichende Preise gelten. Teilen Sie uns Ihren Umzug online oder telefonisch unter 069 80088099  mit und wir kümmern uns dann um alles Weitere.

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Nein, das müssen Sie nicht. Sie erhalten von uns selbstverständlich ein attraktives Angebot für Ihre neue Adresse.

Wir können Sie in ganz Deutschland mit Strom und Erdgas versorgen. Bitte beachten Sie, dass ggf. abweichende Preise gelten und regional unterschiedliche Tarife verfügbar sein können.

Mainova ist berechtigt, Haushaltskunden nach Umzug am neuen Wohnsitz weiter zu beliefern. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mainova die neue Anschrift, Auszugs- und Einzugsdatum sowie die jeweiligen Zählerstände mitzuteilen (vgl. §41b Abs.4 EnWG).

Grundsätzlich beendet ein Umzug den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle nicht. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn Mainova Sie im neuen Zuhause nicht in Ihrem aktuellen Tarif beliefern kann.

Teilen Sie uns Ihren Umzug einfach online mit oder rufen Sie uns für Ihre Ummeldung unter 069 80088099  an.

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Wir können Sie in ganz Deutschland mit Strom und Erdgas versorgen. Bitte beachten Sie, dass ggf. abweichende Preise gelten und regional unterschiedliche Tarife verfügbar sein können.

Teilen Sie uns Ihren Umzug einfach online mit oder rufen Sie uns für Ihre Ummeldung unter 069 80088099  an. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

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Nehmen Sie Mainova als Energieversorger bei einem Umzug innerhalb Deutschlands einfach mit. Bitte beachten Sie, dass ggf. abweichende Preise gelten und regional unterschiedliche Tarife verfügbar sein können.

Ihren Umzug können Sie uns online oder telefonisch unter 069 80088099  mitteilen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

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Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:

Bei Auszug:

  • Ihre Kundennummer
  • Bisherige und neue Anschrift
  • Umzugsdatum
  • Zählernummer und Zählerstand der alten Anschrift

Bei Einzug:

  • Neue Anschrift
  • Einzugsdatum
  • Zählernummer und Zählerstand der neuen Anschrift
  • Energieart (Strom, Erdgas, Wasser oder Wärme)
  • Bankverbindung, wenn Abbuchung gewünscht

Teilen Sie uns Ihren Umzug einfach online mit oder rufen Sie uns für Ihre Ummeldung unter 069 80088099  an. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

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Am einfachsten ist es, wenn Sie uns Ihren Ein- oder Auszug per Online-Formular mitteilen. Oder Sie rufen uns für Ihre Ummeldung unter 069 80088099 an. Alternativ können Sie uns Ihre Ein- und Auszugsmeldung auch folgendermaßen zukommen lassen:

  • Per Post: Mainova AG, 60623 Frankfurt am Main
  • Per Fax: 0800 1155588 (kostenfrei)

Hinweis: Bei Strom- und Gasverträgen ist eine Mitteilung über das Online-Formular ausreichend. Bei Fernwärmeverträgen bitten wir Sie, uns zusätzlich dazu das Übergabeprotokoll zuzusenden.

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Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- oder Auszug möglichst 4 Wochen vor dem Umzugstermin mit. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Sie zur unverzüglichen Meldung des Ein- und Auszugs verpflichtet (§§ 2 Abs.II StromGVV, 2 Abs.II GasGVV, 2 Abs.II AVBWasserV, 2 Abs.II AVBFernwärmeV).

Bei Meldung Ihres Auszugs erhalten Sie Ihre Schlussrechnung bis maximal 6 Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie, dass Ihr Liefervertrag weiterläuft, wenn Sie Ihren Auszug nicht melden – auch, wenn mittlerweile ein anderer Nutzer in die Wohnung eingezogen ist.

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Ob in der neuen oder alten Wohnung: Damit wirklich nur der eigene Energieverbrauch abgerechnet wird und niemand die Kosten des anderen trägt, ist die Schlüsselübergabe ein wichtiger Stichtag. Denn ab der Schlüsselübergabe hat nur noch der neue Mieter die Möglichkeit, Strom oder Gas zu nutzen. Daher werden am Tag der Schlüsselübergabe in der Regel die Zählerstände abgelesen – auch wenn der eigentliche Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.

Ausnahme: Bei Fernwärmeverträgen erfolgt die An- und Abmeldung zum Mietvertragsbeginn bzw. -ende.

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Nein, die Stromversorgung erfolgt ununterbrochen, wenn der Zähler nicht gesperrt ist. Es ist dennoch wichtig, dass Sie sich auf den Zähler anmelden, damit der Verbrauch genau zwischen Ihrem Vormieter und Ihnen aufgeteilt wird.


Ihr Zähler befindet sich entweder im Keller, im Treppenhaus oder direkt in Ihrer Wohnung. Die Zählernummer finden Sie auf dem Zähler oder im Übergabeprotokoll. Als Hilfe für das Ablesen haben wir eine kurze illustrierte Anleitung erstellt.

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Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- oder Auszug möglichst vier Wochen vor dem Umzugstermin mit. Wenn Sie Ihren Auszug nicht melden, läuft Ihr Liefervertrag weiter. Sobald Sie in der neuen Wohnung den bereitgestellten Strom nutzen, kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande.

Vergessen Sie nicht, schon bei der Schlüsselübergabe für die alte und neue Wohnung den jeweiligen Zählerstand abzulesen.

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Die Energieversorgung erfolgt ununterbrochen, außer bei Sperrung des Zählers. Daher kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald die bereitgestellte Energie von Ihnen genutzt wird und sofern kein Liefervertrag mit einem anderen Versorger besteht.

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Bei einem Todesfall benötigen wir folgende Informationen von Ihnen: 

  • Den Zählerstand bei Wohnungsabgabe
  • Eine Rechnungsadresse
  • Die Sterbeurkunde

Sie können uns gerne telefonisch oder schriftlich kontaktieren. Am besten nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Ja, Sie können uns Ihren Nachmieter gerne melden. Wir kümmern uns um den Rest. So wie Sie es von der Mainova gewohnt sind.

Noch ein Tipp: Für die aktuelle Nebenkostenabrechnung ist es ganz wichtig, dass Sie die aktuellen Zählerstände von Strom, Wasser, Heizung notieren!

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Mit Ihrem Abschlag zahlen Sie monatlich für die Energie, die Sie von Mainova beziehen. Die Höhe des Abschlags hängt grundsätzlich von vier Faktoren ab:

  • Dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresverbrauch
  • Der Länge des Abrechnungszeitraumes
  • Den aktuell gültigen Preisen

Gerade beim zu erwartenden Jahresverbrauch spielen die Lebensumstände in Ihrem neuen Zuhause eine wichtige Rolle. Wenn sich diese mit dem Umzug ändern, lohnt sich der Blick ins Detail. Dabei geht es neben der Wohnfläche immer auch um die Personenanzahl im Haushalt, die Menge, Art und Nutzungsintensität von Haushaltsgeräten, das Arbeiten im Homeoffice, den Heizungstyp (z. B. Gas oder Wärmepumpe) bis hin zu Faktoren wie die Anschaffung einer Wallbox.

Einen ersten Richtwert zur Einschätzung des Stromverbrauches erhalten Sie anhand der Personenanzahl im Haushalt. Im Durchschnitt gilt:


1 Person: 1.500 kWh

2 Personen: 2.100 kWh

3 Personen: 2.600 kWh

4 Personen: 2.900 kWh


Hinweis: Der Wert ist abhängig von der jeweiligen Wohnsituation (Mietwohnung oder Einfamilienhaus). Bei Einsatz einer elektrischen Warmwasserbereitung, einer Wärmepumpe oder eines Durchlauferhitzers kann der durchschnittliche Verbrauch höher ausfallen.


Für Erdgas kann man sich an folgender Formel orientieren:

160 kWh x m2 Wohnfläche = Durchschnittsverbrauch Gas für Heizung und Warmwasser


Im Mainova Blog finden Sie detailliertere Informationen für eine genaue Berechnung Ihres Strom- und Gasverbrauchs und viele wertvolle Energiespartipps.


Ein Tipp gegen künftige Nachzahlungen: Berechnen Sie den optimalen Abschlag für Ihre neue Wohnung direkt online. Ist der vorgesehene Abschlag für Ihren erwarteten Verbrauch z. B. zu niedrig, dann passen Sie die Abschlagszahlungen direkt an. Besonders einfach geht das in Ihrem Mainova OnlineService.

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