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Vergünstigter Strom für Wärmepumpen

Mainova Wärmestrom: der Tarif für Wärmepumpen mit eigenem Zähler und monatlichem Preisvorteil

  • Monatlich von attraktiven Vergünstigungen profitieren
  • 100 % Ökostrom
  • 12 Monate Preisgarantie
  • Exklusiv für Frankfurt und Umgebung
Wärmestrom berechnen

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Kosteneffizient heizen: So funktioniert der Wärmestromtarif

Was genau ist Wärmestrom?

Als Wärmestrom bezeichnet man allgemein den Strom, mit dem elektrische Heizgeräte wie Wärmepumpen betrieben werden. Damit unterscheidet sich der Begriff vom sogenannten Haushaltsstrom, den zum Beispiel Computer, Unterhaltungselektronik, Küchengeräte oder Lampen verbrauchen. Gerade für Wärmepumpen bieten spezielle Wärmestromtarife großes Sparpotenzial; im Vergleich zu Haushaltsstromtarifen sind sie meist klar günstiger. Denn für den Betriebsstrom hocheffizienter Wärmepumpen werden bestimmte Preisbestandteile reduziert. In unserem Wärmestrom profitieren Sie dabei von einem besonders attraktiven Entlastungsmodell – gut geeignet für den höheren Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe. Und, apropos effizient: Mit Mainova Wärmestrom erhalten Sie automatisch 100 % Ökostrom.

Das brauchen Sie für Wärmestrom

Für Wärmestrom von Mainova brauchen Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Genau gesagt, eine steuerbare Wärmepumpe mit eigenem Zähler. Über ihn wird der Strombedarf getrennt vom Haushaltsstrom abgerechnet. Steuerbar bedeutet: Bei Inbetriebnahme der Wärmepumpe müssen Sie seit dem 01.01.2024 an der netzorientierten Steuerung teilnehmen. Im Falle zu hoher Netzauslastung darf der Netzbetreiber die Leistung temporär dimmen – dafür zahlen Sie ein geringeres Netzentgelt (für ältere Anlagen gilt eine Sonderregelung). Grundsätzlich gibt es verschiedene Varianten. Die prozentuale Reduzierung, das sogenannte Modul 2, ist für Wärmepumpen besonders interessant und in unserem Tarif bereits vorgesehen. Daher ist der separate Zähler ein Muss. Den attraktiven Preisvorteil geben wir monatlich an Sie weiter. Das Angebot gilt bei einem Verbrauch bis zu 100.000 kWh/Jahr.

So bestellen Sie Ihren Wärmestrom

Blaues Icon Zählertyp in weißem Kreis auf grauem Hintergrund
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Ausstattung prüfen

Seit dem 01.01.2024 unterliegen neu installierte SteuVE der netzorientierten Steuerung. Droht eine lokale Überlastung, kann die Netzlast zeitweise reduziert werden. Idealerweise werden von Ihrem Fachpartner direkt mit der Wärmepumpe die Steuerungstechnik und der Zähler zur getrennten Strommessung installiert. Beides ist Voraussetzung für die Tarifbestellung.

Tarifrechner starten
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Tarifrechner starten

Machen Sie den Vergleich! Betreiben Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, deren Strommessung über einen eigenen Stromzähler erfolgt, gewähren die Netzbetreiber ein spezielles Netzentgeltmodell: Sie profitieren von der attraktiven Entlastung gemäß Modul 2. Starten Sie gleich den Tarifrechner und schauen Sie nach, ob der Wärmestrom bei Ihnen verfügbar ist.

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Auftrag absenden

Machen Sie es sich leicht! Geben Sie Ihre Daten Schritt für Schritt im Tarifrechner ein. Tipp: Halten Sie direkt die Zählernummer des separaten Zählers für die steuerbare Wärmepumpe bereit. Wenn die Kriterien für unseren Wärmepumpenstrom erfüllt sind, wird Ihnen Ihr individueller, vergünstigter Wärmestrom-Preis angezeigt. Prüfen Sie Ihre Angaben und schicken Sie den Auftrag ab.

Hinweis zur Einschätzung des Stromverbrauchs

Eine Faustformel zur Einschätzung des Stromverbrauchs bei der Umstellung von Gasheizung auf Wärmepumpe finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

Wärmestrom im Überblick

Vieles spricht fürs Heizen mit einer Wärmepumpe. Sie arbeitet hocheffizient und es bestehen verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten. Zudem werden die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Um die Energiewende weiter zu beschleunigen, möchte die Bundesregierung Wärmepumpen zügig ins Stromnetz integrieren. Um die Stabilität des Stromnetzes zu wahren, greifen seit Januar 2024 die Neuregelungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Dabei gibt es Auflagen – aber auch lukrative Belohnungen:

  • Wärmepumpen sind ein typisches Beispiel für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) und müssen sich bei drohender Netzüberlastung auf 4,2 kW dimmen lassen; eine vollständige Abschaltung ist nicht möglich
  • Im Gegenzug zahlen Sie als Betreiber ein reduziertes Netzentgelt; Wärmepumpen müssen daher beim Netzbetreiber angemeldet werden
  • Die Reduzierung beinhaltet verschiedene Optionen: eine pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1 bzw. Grundmodul; zusätzlich kombinierbar mit einem zeitvariablen Netzentgelt aus Modul 3) oder eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises des jeweiligen Netzentgelts (Modul 2)
  • Mit seinem reduzierten Arbeitspreis kann sich Modul 2 gut für den höheren Stromverbrauch der Elektro-Wärmepumpe eignen
  • Im Rahmen der Tarifbeauftragung melden wir Sie direkt mit dem Modul 2 beim Netzbetreiber an
  • Die Abrechnung von Modul 2 erfolgt bequem monatlich; technische Voraussetzung ist ein separater Zähler für die steuerbare Wärmepumpe
  • Für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind und bereits gesteuert werden, gelten Übergangsregelungen
  • Alle Betreiber von SteuVE können freiwillig und unwiderruflich in die neue Regelung wechseln

Wärmepumpe oder Nachtspeicher: So unterscheiden Sie die Heizgeräte

Wärmepumpe

Wärmepumpe

Längst finden sich Wärmepumpen nicht mehr nur in Neubauten. Auch in Altgebäuden sind sie flexibel einsetzbar. Zu den gängigen Wärmepumpen zählen Luft-Wasser- und Luft-Luft-Systeme, sie unterscheiden sich nicht nur äußerlich, sondern vor allem in Funktion und Einsatzbereich. Einige Wärmepumpen besitzen Außengeräte, die optisch an Klimaanlagen erinnern – sie übernehmen die zentrale Aufgabe der Wärmeaufnahme aus der Außenluft.

Nachtspeicher

Nachtspeicher

Eine Nachtspeicherheizung sieht oft aus wie ein „Zimmerofen“. Dabei handelt es sich um eine elektrisch betriebene Heizung. Abends und in der Nacht, wenn der Strom in einem darauf zugeschnittenen Stromtarif günstiger ist, wird ein Wärmespeicher aufgeladen. Als reinen Wärmepumpentarif bieten wir Mainova Wärmestrom für Nachtspeicherheizungen leider nicht an.

Häufig gestellte Fragen zum Wärmestrom

Wärmestromtarife sind fürs elektrische Heizen konzipiert; mögliche Vergünstigungen werden entsprechend berücksichtigt. Durch die Neuregelung von § 14a Energiewirtschaftsgesetz gibt’s bei Inbetriebnahme einer steuerbaren Wärmepumpe oder beim freiwilligen Wechsel Ihrer Bestandsanlage verschiedene Optionen für verringerte Netzentgelte.

Wird direkt mit der Wärmepumpe und Steuerungstechnik auch ein Zähler zur getrennten Strommessung verbaut, können Sie die Vorzüge von Modul 2 der Netzentgeltreduzierung genießen. Damit erhalten Sie einen Preisvorteil mit 60 % Reduzierung des Arbeitspreisnetzentgelts und dem Wegfall des Grundpreises Netz. Die pauschale Reduzierung von Modul 1 und das entsprechende Ergänzungsmodul 3 bieten wir als Standard im Rahmen unseres speziellen Wärmestromtarifs aktuell nicht an.

Mainova Wärmestrom, ja oder nein? Preislich gesehen ist der Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe ein wichtiger Faktor. Dieser hängt von der Effizienz der Wärmepumpe und der benötigten Heizenergie ab. Im bundesweiten Durchschnitt liegt der Jahresverbrauch bei rund 6.000 kWh. Je höher der Stromverbrauch, desto höher die Ersparnis beim Netzentgelt. Nach aktuellem Stand lohnt sich Modul 2 ab etwa 2.900 kWh pro Jahr.

Die Abrechnung von Modul 2 erfolgt monatlich über uns als Stromlieferant. Komfortabel – denn Sie profitieren von Anfang an von Ihrem attraktiven Preisvorteil (vorbehaltlich positiver Rückmeldung des Netzbetreibers an uns im Anschluss an die Tarifbeauftragung).

Wie hoch Ihr gesamtes Einsparpotenzial ist, hängt neben Ihrem Tarif und dem gewählten Entlastungsmodul auch vom Typ und der Nutzungsintensität der Wärmepumpe ab. Heizen, kühlen, Wasser erwärmen: Moderne Wärmepumpen vereinen verschiedene Funktionen in einem Gerät. Auch mögliche Kosten für die Anschaffungen eines zweiten Stromzählers oder die Herstellung der Steuerbarkeit von Bestandsanlagen müssen Sie berücksichtigen. Bei Fragen zur Steuerbarkeit Ihrer Wärmepumpe wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller. Was Sie dank Wärmepumpe und unserem Ökostrom immer mit einsparen: jede Menge CO2. Das lohnt sich für Sie und die Umwelt!

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Es gibt eine einfache Faustformel, mit der der Jahresstromverbrauch geschätzt werden kann. Dabei kommt es darauf an, ob Heizkörper oder eine Fußbodenheizung verbaut wurden. Mit Heizkörpern teilt man einfach den bisherigen Gasverbrauch durch 3,5, bei einer Fußbodenheizung durch 4,2.

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Um den Wärmepumpenstrom von Mainova zu beziehen, muss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betrieben werden, deren Strombedarf über einen separaten Zähler gemessen und abgerechnet wird – getrennt vom allgemeinen Haushaltsstrom. Im Gegenzug zur Steuerbarkeit zahlen Betreiber mit dem Mainova Wärmestromtarif ein verringertes Netzentgelt (prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises des jeweiligen Netzbetreibers – Modul 2) und keinen Grundpreis Netz. Daher müssen Wärmepumpen beim Netzbetreiber angemeldet werden.

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Gemeinsame Messung bedeutet, dass der normale Haushaltsstrom und der Betriebsstrom der Wärmepumpe zusammen an einem einzigen Stromzähler gemessen werden. In diesem Fall kann eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts gemäß Modul 1 § 14a Energiewirtschaftsgesetz erfolgen.

Getrennte Messung bedeutet, dass für die steuerbare Wärmepumpe ein eigener Stromzähler installiert wurde, an dem der entsprechende Betriebsstromverbrauch getrennt vom allgemeinen Haushaltsstrom gemessen und abgerechnet wird. Der separate Zähler für die steuerbare Wärmepumpe ist Voraussetzung für die Bestellung von Mainova Wärmestrom, da wir Sie automatisch im attraktiven Modul 2 beim Netzbetreiber anmelden.

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Zur Messung bzw. Zählung des Verbrauchs an Wärmepumpenstrom können zwei verschiedene Zähler zum Einsatz kommen. Sie werden regelmäßig vom Netzbetreiber abgelesen, um die Stromkosten für den Versorger zu ermitteln. Man unterscheidet folgende Zählertypen:

  • Eintarifzähler: Ein Eintarifzähler hat nur ein Zählwerk. Dieses Zählwerk misst den Stromverbrauch für die Wärmepumpe.
  • Zweitarifzähler: Zweitarifzähler haben zwei Zählwerke. Diese werden mit HT für Hochtarif und NT für Niedertarif bezeichnet.

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Zwischen Hochtarif und Niedertarif wird unterschieden, wenn ein Tarif mit zwei verschiedenen Zeitzonen abgerechnet wird. Es wird automatisch ein Zeitfenster für den jeweiligen Anwendungsfall festgelegt. Bei Mainova gilt der Hochtarif zwischen 6 Uhr und 22 Uhr und der Niedertarif zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Die Zeitzonen unterscheiden sich deutlich im Preis, wobei der Niedertarif günstiger ist als der Hochtarif.

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Seit dem 01.01.2024 unterliegen steuerbare Verbrauchseinrichtungen (kurz: SteuVE) der netzorientierten Steuerung. Das heißt: Wärmepumpen müssen sich dimmen lassen. Der Netzbetreiber darf den Strombezug der SteuVE zeitweise auf bis zu 4,2 kW reduzieren, wenn eine Überlastung des örtlichen Stromnetzes droht. Ein mögliches Szenario ist, dass in Spitzenzeiten zu viele Wärmepumpen gleichzeitig Strom verbrauchen. Im Gegenzug zur Steuerbarkeit erhalten Betreiber ein reduziertes Netzentgelt. Diesen Preisvorteil geben wir als Energieversorger an unsere Kundinnen und Kunden weiter.
Wer sich für den Wärmepumpentarif von Mainova entscheidet, profitiert von einem bequemen Wechsel in das sogenannte Modul 2 – und damit von einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises des jeweiligen Netzentgelts um 60 % und dem Entfall des Grundpreises Netz. Die pauschale Reduzierung von Modul 1 und das entsprechende Ergänzungsmodul 3 bieten wir als Standard im Rahmen des speziellen Wärmestromtarifs aktuell nicht an. Alles, was für die Tarifbestellung benötigt wird, sind eine steuerbare Wärmepumpe und ein separater Zähler für die getrennte Messung und Abrechnung des entsprechenden Stromverbrauchs. Idealerweise installiert Ihr Fachpartner den separaten Zähler zusammen mit der Wärmepumpe und der Steuerungstechnik. Bei Fragen zur Steuerbarkeit Ihrer Wärmepumpe wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller.

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Die Preisgarantie umfasst den Teil des Arbeits- und Grundpreises, der sich aus den folgenden Bestandteilen zusammensetzt:

  • Energie- und Vertriebskosten
  • Netzentgelt
  • Konzessionsabgabe          

Die Preisgarantie umfasst nicht folgende Steuern, Abgaben und Umlagen:

  • KWK-Umlage
  • Aufschlag für besondere Netznutzung (Ehem. § 19 Abs.II StromNEV-Umlage)
  • Offshore-Haftungsumlage
  • Stromsteuer
  • Umsatzsteuer

Sowie Mehrkosten im Falle des Einbaus sog. „intelligenter Messsysteme“.

Die jeweils aktuellen Höhen der Steuern und Abgaben finden sich auf der Webseite der vier Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de. Weiterführende Informationen zum Strompreis haben wir auch noch einmal zusammengefasst.

Mehr Infos zu den Energiepreisen


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Die Mindestlaufzeit und die Preisgarantie von 12 Monaten enden nach ihrem Ablauf zum Monatsende.

Beispiel:
Wenn z. B. der Lieferbeginn für den Wärmestrom am 03.09.2024 war, endet die Erstlaufzeit und damit die Preisgarantie am 30.09.2025 (Restmonat + 12 Monate).

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Folgende Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG:

  • Private Ladepunkte für Elektromobile (Wallbox)
  • Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen/Heizstäben
  • Geräte zur Raumkühlung (Klimaanlagen), welche fest im Gebäude installiert und zentral steuerbar sind
  • Stromspeicher

Damit die Geräte unter die neuen Regelungen von § 14a EnWG fallen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der Leistungsbezug liegt über 4,2 kW
  • Das Gerät ist im Niederspannungsnetz angeschlossen
  • Das Gerät wurde am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen und wurde durch den Elektroinstallateur beim Netzbetreiber angemeldet

Auch Geräte, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, können von den neuen Regelungen profitieren.

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Modul 2 sieht folgende Entlastung vor: 60 % im Arbeitspreisnetzentgelt des jeweiligen Netzbetreibers und eine Befreiung vom Grundpreis Netz.

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Das Modul 2 der Netzentgeltreduzierung bietet Betreiberinnen und Betreibern von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen die attraktive Möglichkeit, von günstigeren Netzentgelten und einer Befreiung vom Grundpreis Netz zu profitieren.

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Direkt an der Wärmepumpe wird durch den örtlichen Installationsbetrieb eine steuerbare Verbrauchseinheit verbaut. Die Kosten für die Herstellung der Steuerbarkeit einer Anlage werden von der Besitzerin bzw. dem Besitzer der Wärmepumpe getragen.

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Die Reduzierungsdauer und Häufigkeit sind von der Netzlast abhängig. Da jedoch immer eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung stehen muss, kann auch eine längere Dimmung möglich sein.

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Nein, nur neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen müssen sich seit dem 01.01.2024 dimmen lassen. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.

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Nachtspeicherheizungen fallen nicht unter die Regelungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Für diese elektrisch betriebenen Heizungen bieten wir Mainova Wärmestrom leider nicht an. Für Nachtspeicherheizungen kann gerne einer unserer weiteren Stromtarife ausgewählt werden.

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Nein, das ist leider nicht möglich. In diesem Fall können natürlich unsere Standard-Stromtarife fürs Zuhause gebucht werden.

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Alle Betreiberinnen und Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können jederzeit freiwillig und unwiderruflich in die neue Regelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wechseln. Wichtig zu wissen: Den Wechsel führen wir automatisch bei der Bestellung des Mainova Wärmestromtarifs durch.

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Ja, das ist möglich. Hierfür muss zu den festgelegten Zeitpunkten der Abschlag bzw. die Rechnung beglichen werden. Bei Verzug ist Mainova berechtigt, die entstehenden Kosten dafür in Rechnung zu stellen.

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Mit der Wahl dieses Tarifs steht für die Kommunikation unser Mainova OnlineService oder unser Kontaktformular zur Verfügung.

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