Den Abschlag verstehen und im Abschlagsrechner prüfen
Was ist ein Abschlag und wie setzt er sich zusammen? Passen die monatlichen Zahlungen zum Verbrauch und den aktuellen Energiepreisen? Informieren Sie sich umfassend und machen Sie den Check im Abschlagsrechner.
Den künftigen Abschlag optimal berechnen
Zu niedrig, zu hoch – oder genau richtig? Prüfen Sie mit wenigen Klicks, ob Ihr aktueller Abschlag zu Ihrem Verbrauch und den gültigen Energiepreisen passt. Unser Abschlagsrechner zeigt Ihnen an, wie hoch Ihr künftiger Abschlag ausfallen sollte. Der Vorteil liegt auf der Hand: Wenn Ihr Abschlag für Strom und Gas optimal berechnet ist, birgt die Jahresrechnung keine Überraschungen – im besten Fall decken sich die monatlichen Zahlungen dann ziemlich genau mit Ihren tatsächlichen Verbrauchskosten. Genau das ist unser Ziel.
Tipps gegen mögliche Nachzahlungen
Berechnen Sie Ihren neuen Abschlag im Abschlagsrechner! Ist Ihr derzeitiger Abschlag zu hoch oder zu niedrig, dann passen Sie die Abschlagszahlungen direkt an. Besonders schnell und einfach geht das in Ihrem Mainova OnlineService. Unsere Empfehlung: Bitte reduzieren Sie Ihren Abschlag nur dann, wenn sich Ihr Verbrauch aufgrund einer veränderten Lebenssituation oder energetischen Maßnahme reduziert hat oder reduzieren wird. Sie können damit eine erhebliche Nachzahlung vermeiden. Über neue Preise im Rahmen Ihres Vertrags informieren wir Sie immer frühzeitig. Dann erhalten Sie automatisch einen neuen Abschlagsplan, der alle Preisveränderungen berücksichtigt.
Jetzt den Abschlag berechnen
Den Abschlag neu berechnen, warum?
Mit Ihrem Abschlag für Strom und Gas bezahlen Sie die Energierechnung regelmäßig in festgelegten Teilbeträgen. Und zwar im Voraus. Erst mit Ihrer Jahresrechnung werden die gezahlten Abschläge dann mit den Gesamtkosten des tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet. Hier entscheidet sich, ob Sie einen Betrag nachzahlen müssen oder eine Gutschrift erhalten. Die Höhe des monatlichen Abschlags hängt dabei von Ihrem aktuellen Verbrauchspreis (bestehend aus Grund- und Arbeitspreis) sowie dem voraussichtlichen Energieverbrauch in kWh/Jahr ab. Dieser wird auf Basis Ihres letztjährigen Verbrauchs angesetzt oder anhand klassischer Durchschnittswerte geschätzt.
Ihr Verbrauch als wesentlicher Faktor
Laptop, Licht, Wärmepumpe, Wäschetrockner – eine ganz entscheidende Rolle beim Berechnen des Abschlags spielen Ihre Lebensumstände, z. B. Anzahl, Art und Nutzung von Geräten im Alltag. Werfen Sie doch regelmäßig mal einen Blick auf Ihren Stromzähler, um den Zählerstand zu prüfen und mit früheren Werten zu vergleichen. Sollten Sie feststellen, dass Sie doch mehr Strom nutzen als bisher, können Sie den Stromabschlag neu berechnen. Zum Beispiel wenn:
- Sie viel im Homeoffice arbeiten
- die Personenzahl in Ihrem Haushalt sich geändert hat
- Sie auf ein E-Auto umgestiegen sind und eine Wallbox nutzen
- Sie einen Heizungstausch vorgenommen haben
- Sie eine Preisanpassung erhalten haben
Klar ist: Hohe Nachzahlungen am Ende eines Abrechnungsjahres gilt es möglichst zu vermeiden. Wenn Sie Ihren Stromabschlag anpassen möchten, steht Ihnen der Mainova OnlineService 24/7 zur Verfügung. Wertvolle Tipps zum Berechnen des Stromverbrauchs, zum Stromsparen, effizienten Heizen und vieles mehr finden Sie bei uns im Blog.
Häufige Fragen zu Abschlags- und Vorauszahlungen
- Abschlag
- Abschlagsrechner
- Vorauszahlung
Mit dem Abschlag zahlen Sie monatlich für die Energie, die Sie von Mainova beziehen. Die Höhe des Abschlags setzt sich aus den aktuellen Preisen sowie dem erwarteten Energieverbrauch zusammen. Ihre bereits geleisteten Abschläge werden in Ihrer Jahresrechnung mit den Kosten Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet.
Die Höhe des Abschlags hängt von vier Faktoren ab:
- dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresverbrauch
- der Länge des Abrechnungszeitraumes
- den aktuell gültigen Preisen
- den jahreszeitlichen Schwankungen
So werden die Abschläge ermittelt:
Zu erwartender Verbrauch bis zum nächsten planmäßigen Ablesezeitpunkt
Aktueller Arbeitspreis (netto)
+ Jahres-, Grund- und/oder Verrechnungspreis (netto)
+ Mehrwertsteuer
÷ Monate bis zur nächsten Abrechnung
= gleichbleibender monatlicher Abschlag
Im 12. Monat erhalten die Kunden die Jahresabrechnung: der abgelesene Verbrauch wird zugrunde gelegt und der tatsächliche Rechnungsbetrag ermittelt. Von diesem werden die bereits gezahlten Abschlagsbeträge abgezogen.
Für die Jahresabrechnung steht ein Zeitraum von 12 Monaten zur Verfügung. In einem Monat davon erhalten Sie die Jahresabrechnung (12. Monat). Nur für die weiteren 11 Monate sind Abschlagsbeträge zu zahlen. Es werden also nur maximal 11 Abschlagsbeträge in der Jahresabrechnung verrechnet.
Bei einer Preisanpassung
Um eine Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung zu vermeiden, prüfen wir Ihren Abschlag und passen diesen an. Ihren neuen Abschlagsplan erhalten Sie ganz automatisch.
Wichtiger Hinweis: Sie haben Ihren Abschlag zuvor bereits selbst heraufgesetzt? Dann haben sich die Anpassungen möglicherweise überschnitten. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unseren Kundenservice. Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, welche Abschlagszahlung die richtige für Sie ist.
Im Rahmen der Jahresrechnung
Ein Abschlag wird automatisch angehoben, wenn der ermittelte Rechnungsbetrag höher ausfällt als das Ergebnis des Vorjahres. Dabei werden der Jahresverbrauch und der aktuell bekannte Preis mit berücksichtigt.
Ebenfalls einbezogen werden weitere Abrechnungskomponenten wie Arbeits- und Grundpreise, Stromsteuer, CO2-Bepreisung und auch der tatsächliche Abrechnungszeitraum (Anzahl Tage) wird berücksichtigt.
Das so ermittelte fiktive Jahresergebnis der Abrechnung, dividiert durch 12 (Monate), ergibt den auf volle Euro gerundeten Abschlagsbetrag, der 11 Monate lang in Rechnung gestellt wird. Der 12. Abschlag fällt in den Abrechnungsmonat und ist somit Bestandteil der Jahresrechnung.
Auch gut zu wissen: Abschläge unterschiedlicher Anbieter sind nicht miteinander vergleichbar! Mal gibt es 11 Abschläge, mal 12. Mal führt ein geringerer Verbrauch zur Abschlagsreduzierung.
Manchmal kann es zu Verzögerungen bei der Erstellung Ihrer Abschlagspläne kommen. Dies ist für Sie mit keinen Nachteilen verbunden, insbesondere fallen keine Zinsen an. Wenn Verspätungen bei der Abrechnung und Erstellung von Abschlagsplänen eintreten, wird der verbleibende Zeitraum bis zur nächsten Abrechnung kürzer als 12 Monate. Dadurch erhöht sich der Betrag der verbleibenden monatlichen Abschläge entsprechend. Dies verhindert eine hohe Nachzahlung in der nächsten Jahresabrechnung.
Dies kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise ein Tarifwechsel, eine Preisanpassung oder die Erhöhung einer gesetzlichen Umlage.
Selbstverständlich können Sie Ihren Abschlag nachträglich anpassen. Am besten direkt in Ihrem Mainova OnlineService.
Ihre Abschlagshöhe ist (neben dem Preis) abhängig von Ihrem Vorjahresverbrauch. Sollte sich Ihr Energieverbrauch aufgrund einer veränderten Lebenssituation oder einer energetischen Maßnahme im Vergleich zum Vorjahr erhöhen oder reduzieren, können Sie Ihren Abschlag gerne in Ihrem Mainova OnlineService selbst ändern oder telefonisch durch unseren Kundenservice ändern lassen.
Bitte beachten Sie dabei: Reduzieren Sie Ihren Abschlag bitte nur dann, wenn sich Ihr Energieverbrauch reduziert hat oder reduzieren wird. Sie vermeiden damit eine hohe Nachzahlung.
Ein Abschlag wird im Rahmen der Jahresrechnung automatisch angepasst. Dabei werden Ihr Jahresverbrauch und weitere Abrechnungskomponenten wie Arbeits- und Grundpreise, Stromsteuer, CO2-Bepreisung und auch der tatsächliche Abrechnungszeitraum (Anzahl Tage) berücksichtigt. Dies kann dann zu einer Senkung oder Erhöhung führen.
Unser Tipp: Ihren Abschlag können Sie ganz einfach in Ihrem persönlichen Mainova OnlineService anpassen.
Wir haben für unsere Kunden Grenzen anhand von Plausibilitäten eingerichtet, damit es bei der nächsten Rechnung nicht zu hohen Nach- oder Überzahlungen kommt. Entscheidend für den Abschlag ist jedoch immer der konkrete Verbrauch.
Sollte der aktuell zugrunde gelegte Verbrauch – respektive der Abschlag – gravierend abweichen, beraten wir Sie gerne bei der Anpassung Ihres Abschlags. Halten Sie hierfür bitte Ihre Kundennummer, Ihre Service-PIN und Ihren aktuellen Zählerstand bereit. Ihre Kundennummer finden Sie zum Beispiel auf Ihrer letzten Rechnung; die fünfstellige Service-PIN ist für Sie in Ihrem Mainova OnlineService hinterlegt. Die Abfrage dient dem Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Beide Angaben finden Sie in dem Preisanpassungsschreiben, das Sie zuletzt von uns erhalten haben. Ihren aktuell gültigen Grund- und Arbeitspreis können Sie auch jederzeit im Mainova OnlineService einsehen. Zur Berechnung des neuen Abschlags in unserem Abschlagsrechner geben Sie bitte immer den Bruttopreis Ihres Grund- und Arbeitspreises ein.
Weitere Fragen zu Preisfakten und wichtigen Themen wie Zählerstand oder Rechnungen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich.
Ihre Verbrauchswerte finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung oder in Ihrem Mainova OnlineService. Sofern sich Ihr Verbrauch nicht entscheidend verändert hat, ist das Ergebnis im Abschlagsrechner am zuverlässigsten, wenn Sie Ihren Vorjahresverbrauch eingeben. Bitte achten Sie darauf, dass der Zeitraum tatsächlich 12 Monate beträgt. Wenn Sie Ihren Verbrauch nicht kennen, können Sie folgende marktübliche Werte zur Orientierung nutzen:
- 1 Person: 1.500 kWh
- 2 Personen: 2.500 kWh
- 3 Personen: 3.500 kWh
- 4 Personen: 4.250 kWh
- 5 Personen: 5.000 kWh
Der Abschlagsrechner hilft Ihnen einzuschätzen, ob Ihr derzeitiger Abschlag zu den aktuellen Energiepreisen und zu Ihrem Verbrauch passt. Bei dem empfohlenen Abschlag handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Empfehlung. Sollte Ihr tatsächlicher Verbrauch höher als angegeben ausfallen, kann dennoch eine Nachzahlung erforderlich werden.
Weitere Fragen zu Preisfakten und wichtigen Themen wie Zählerstand oder Rechnungen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich
Mit der Vorauszahlung zahlen Sie schon vor der Energielieferung monatlich für Ihre Energie (Strom oder Erdgas), die Sie von Mainova beziehen. Im Gegensatz dazu wird der Abschlag nach der Energielieferung entrichtet.
Die Höhe der Vorauszahlung orientiert sich an der Ermittlung des Abschlags.
Mainova ist berechtigt, für den Energie- und Wasserverbrauch eines Abrechnungszeitraums eine Vorauszahlung zu verlangen, wenn im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht rechtzeitig nachkommen.
Die geleisteten Vorauszahlungen werden in der nächsten Jahresrechnung als geleistete Zahlungen berücksichtigt.
Im Rahmen der Jahresrechnung erfolgt eine Prüfung des Zahlungsverhaltens. Nach fristgerechter Zahlung der Forderungen in der vergangenen Abrechnungsperiode erfolgt die Umstellung zurück auf Abschläge.
- Abschlag
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- Vorauszahlung
Mit dem Abschlag zahlen Sie monatlich für die Energie, die Sie von Mainova beziehen. Die Höhe des Abschlags setzt sich aus den aktuellen Preisen sowie dem erwarteten Energieverbrauch zusammen. Ihre bereits geleisteten Abschläge werden in Ihrer Jahresrechnung mit den Kosten Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet.
Die Höhe des Abschlags hängt von vier Faktoren ab:
- dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresverbrauch
- der Länge des Abrechnungszeitraumes
- den aktuell gültigen Preisen
- den jahreszeitlichen Schwankungen
So werden die Abschläge ermittelt:
Zu erwartender Verbrauch bis zum nächsten planmäßigen Ablesezeitpunkt
Aktueller Arbeitspreis (netto)
+ Jahres-, Grund- und/oder Verrechnungspreis (netto)
+ Mehrwertsteuer
÷ Monate bis zur nächsten Abrechnung
= gleichbleibender monatlicher Abschlag
Im 12. Monat erhalten die Kunden die Jahresabrechnung: der abgelesene Verbrauch wird zugrunde gelegt und der tatsächliche Rechnungsbetrag ermittelt. Von diesem werden die bereits gezahlten Abschlagsbeträge abgezogen.
Für die Jahresabrechnung steht ein Zeitraum von 12 Monaten zur Verfügung. In einem Monat davon erhalten Sie die Jahresabrechnung (12. Monat). Nur für die weiteren 11 Monate sind Abschlagsbeträge zu zahlen. Es werden also nur maximal 11 Abschlagsbeträge in der Jahresabrechnung verrechnet.
Bei einer Preisanpassung
Um eine Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung zu vermeiden, prüfen wir Ihren Abschlag und passen diesen an. Ihren neuen Abschlagsplan erhalten Sie ganz automatisch.
Wichtiger Hinweis: Sie haben Ihren Abschlag zuvor bereits selbst heraufgesetzt? Dann haben sich die Anpassungen möglicherweise überschnitten. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unseren Kundenservice. Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, welche Abschlagszahlung die richtige für Sie ist.
Im Rahmen der Jahresrechnung
Ein Abschlag wird automatisch angehoben, wenn der ermittelte Rechnungsbetrag höher ausfällt als das Ergebnis des Vorjahres. Dabei werden der Jahresverbrauch und der aktuell bekannte Preis mit berücksichtigt.
Ebenfalls einbezogen werden weitere Abrechnungskomponenten wie Arbeits- und Grundpreise, Stromsteuer, CO2-Bepreisung und auch der tatsächliche Abrechnungszeitraum (Anzahl Tage) wird berücksichtigt.
Das so ermittelte fiktive Jahresergebnis der Abrechnung, dividiert durch 12 (Monate), ergibt den auf volle Euro gerundeten Abschlagsbetrag, der 11 Monate lang in Rechnung gestellt wird. Der 12. Abschlag fällt in den Abrechnungsmonat und ist somit Bestandteil der Jahresrechnung.
Auch gut zu wissen: Abschläge unterschiedlicher Anbieter sind nicht miteinander vergleichbar! Mal gibt es 11 Abschläge, mal 12. Mal führt ein geringerer Verbrauch zur Abschlagsreduzierung.
Manchmal kann es zu Verzögerungen bei der Erstellung Ihrer Abschlagspläne kommen. Dies ist für Sie mit keinen Nachteilen verbunden, insbesondere fallen keine Zinsen an. Wenn Verspätungen bei der Abrechnung und Erstellung von Abschlagsplänen eintreten, wird der verbleibende Zeitraum bis zur nächsten Abrechnung kürzer als 12 Monate. Dadurch erhöht sich der Betrag der verbleibenden monatlichen Abschläge entsprechend. Dies verhindert eine hohe Nachzahlung in der nächsten Jahresabrechnung.
Dies kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise ein Tarifwechsel, eine Preisanpassung oder die Erhöhung einer gesetzlichen Umlage.
Selbstverständlich können Sie Ihren Abschlag nachträglich anpassen. Am besten direkt in Ihrem Mainova OnlineService.
Ihre Abschlagshöhe ist (neben dem Preis) abhängig von Ihrem Vorjahresverbrauch. Sollte sich Ihr Energieverbrauch aufgrund einer veränderten Lebenssituation oder einer energetischen Maßnahme im Vergleich zum Vorjahr erhöhen oder reduzieren, können Sie Ihren Abschlag gerne in Ihrem Mainova OnlineService selbst ändern oder telefonisch durch unseren Kundenservice ändern lassen.
Bitte beachten Sie dabei: Reduzieren Sie Ihren Abschlag bitte nur dann, wenn sich Ihr Energieverbrauch reduziert hat oder reduzieren wird. Sie vermeiden damit eine hohe Nachzahlung.
Ein Abschlag wird im Rahmen der Jahresrechnung automatisch angepasst. Dabei werden Ihr Jahresverbrauch und weitere Abrechnungskomponenten wie Arbeits- und Grundpreise, Stromsteuer, CO2-Bepreisung und auch der tatsächliche Abrechnungszeitraum (Anzahl Tage) berücksichtigt. Dies kann dann zu einer Senkung oder Erhöhung führen.
Unser Tipp: Ihren Abschlag können Sie ganz einfach in Ihrem persönlichen Mainova OnlineService anpassen.
Wir haben für unsere Kunden Grenzen anhand von Plausibilitäten eingerichtet, damit es bei der nächsten Rechnung nicht zu hohen Nach- oder Überzahlungen kommt. Entscheidend für den Abschlag ist jedoch immer der konkrete Verbrauch.
Sollte der aktuell zugrunde gelegte Verbrauch – respektive der Abschlag – gravierend abweichen, beraten wir Sie gerne bei der Anpassung Ihres Abschlags. Halten Sie hierfür bitte Ihre Kundennummer, Ihre Service-PIN und Ihren aktuellen Zählerstand bereit. Ihre Kundennummer finden Sie zum Beispiel auf Ihrer letzten Rechnung; die fünfstellige Service-PIN ist für Sie in Ihrem Mainova OnlineService hinterlegt. Die Abfrage dient dem Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Beide Angaben finden Sie in dem Preisanpassungsschreiben, das Sie zuletzt von uns erhalten haben. Ihren aktuell gültigen Grund- und Arbeitspreis können Sie auch jederzeit im Mainova OnlineService einsehen. Zur Berechnung des neuen Abschlags in unserem Abschlagsrechner geben Sie bitte immer den Bruttopreis Ihres Grund- und Arbeitspreises ein.
Weitere Fragen zu Preisfakten und wichtigen Themen wie Zählerstand oder Rechnungen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich.
Ihre Verbrauchswerte finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung oder in Ihrem Mainova OnlineService. Sofern sich Ihr Verbrauch nicht entscheidend verändert hat, ist das Ergebnis im Abschlagsrechner am zuverlässigsten, wenn Sie Ihren Vorjahresverbrauch eingeben. Bitte achten Sie darauf, dass der Zeitraum tatsächlich 12 Monate beträgt. Wenn Sie Ihren Verbrauch nicht kennen, können Sie folgende marktübliche Werte zur Orientierung nutzen:
- 1 Person: 1.500 kWh
- 2 Personen: 2.500 kWh
- 3 Personen: 3.500 kWh
- 4 Personen: 4.250 kWh
- 5 Personen: 5.000 kWh
Der Abschlagsrechner hilft Ihnen einzuschätzen, ob Ihr derzeitiger Abschlag zu den aktuellen Energiepreisen und zu Ihrem Verbrauch passt. Bei dem empfohlenen Abschlag handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Empfehlung. Sollte Ihr tatsächlicher Verbrauch höher als angegeben ausfallen, kann dennoch eine Nachzahlung erforderlich werden.
Weitere Fragen zu Preisfakten und wichtigen Themen wie Zählerstand oder Rechnungen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich
Mit der Vorauszahlung zahlen Sie schon vor der Energielieferung monatlich für Ihre Energie (Strom oder Erdgas), die Sie von Mainova beziehen. Im Gegensatz dazu wird der Abschlag nach der Energielieferung entrichtet.
Die Höhe der Vorauszahlung orientiert sich an der Ermittlung des Abschlags.
Mainova ist berechtigt, für den Energie- und Wasserverbrauch eines Abrechnungszeitraums eine Vorauszahlung zu verlangen, wenn im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht rechtzeitig nachkommen.
Die geleisteten Vorauszahlungen werden in der nächsten Jahresrechnung als geleistete Zahlungen berücksichtigt.
Im Rahmen der Jahresrechnung erfolgt eine Prüfung des Zahlungsverhaltens. Nach fristgerechter Zahlung der Forderungen in der vergangenen Abrechnungsperiode erfolgt die Umstellung zurück auf Abschläge.
Video: Abschlag online anpassen
Schon gewusst? Ihren Abschlag können Sie ganz einfach im OnlineService selbst anpassen. Unser Erklärvideo zeigt Ihnen, wie das geht.
Mainova-Sprachportal
Alternativ zum OnlineService können Sie Ihren Abschlag, Zählerstand und Ihre Bankdaten auch über das Mainova-Sprachportal regeln: