Ersatzversorgung Strom
Wir kümmern uns um Ihre nahtlose Energiebelieferung.
- Sichere Ersatzversorgung
- Keine Mindestvertragslaufzeit
- Komplettes Service- und Beratungsangebot
Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Beleuchtung, Küchengeräte, mobile Arbeitselektronik – eine zuverlässige Stromversorgung deckt elementare Bedürfnisse im Alltag. Auch wenn Ihr bisheriger Stromanbieter Sie nicht mehr beliefern kann, sind Sie als Letztverbraucher vor Versorgungsunterbrechungen geschützt. Und zwar durch die sogenannte Ersatzversorgung. Diese sieht vor, dass der örtliche Grundversorger automatisch einspringt und sich um Ihre nahtlose Belieferung kümmert. Die Gründe können unterschiedlich sein: beispielsweise eine unwirksame Kündigung bzw. Liefereinstellung seitens Ihres bisherigen Lieferanten, die Insolvenz des Anbieters oder eine verzögerte Vertragsumstellung bei einem Lieferantenwechsel. In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf die Ersatzversorgung, damit Sie zu Hause nicht ohne Strom dastehen.
Ersatzversorgung Strom durch den zuständigen Grundversorger
Die Ersatzversorgung wird in § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Die Bundesnetzagentur beschreibt den Begriff folgendermaßen: „Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet.“ Das bedeutet: In unserem Grundversorgungsgebiet sind wir für Sie da und übernehmen z. B. bei unvorhergesehenen Lieferproblemen oder -ausfällen Ihres bisherigen Anbieters die lückenlose Ersatzversorgung. Von uns werden Sie weiterhin nahtlos und sicher mit Strom beliefert. Wer Ihr zuständiger Grundversorger ist, können Sie der letzten Rechnung der betreffenden Verbrauchsstelle entnehmen. Sie können in den maximal 3 Monaten Ersatzversorgung jederzeit einen Sondervertrag abschließen, ohne eine Kündigungsfrist abwarten zu müssen. Gut zu wissen: Nach 3 Monaten werden Haushaltskunden nahtlos grundversorgt – in unserem Grundversorgungsgebiet beliefern wir Sie dann im Grundversorgungs-Tarif „Mainova Strom Classic“ weiter.
Die Ersatzversorgung kompakt
- Ist Ihr Sicherheitsnetz in der Energieversorgung
- Übernehmen wir als Ihr regionaler Grundversorger
- Bietet Sicherheit für bis zu 3 Monate
- Greift, wenn der Energiebezug aus dem Versorgungsnetz keiner Lieferung bzw. keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann
- Kann durch den Abschluss eines Sondervertrags jederzeit taggleich beendet werden
- Nach 3 Monaten werden Haushaltskunden nahtlos grundversorgt
Spotpreise Strom Dezember 2024
Die angezeigten Börsenpreise werden von der EEX European Energy Exchange AG für die Kunden der Mainova AG bereitgestellt und dienen der Nachvollziehbarkeit der in ihrer Preisformel enthaltenen Indexwerte. Eine anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Seitens EEX bleiben alle Rechte vorbehalten.
Ältere Spotpreise finden sie unter dem Link. https://www.netztransparenz.de/
Spotpreise Strom November 2024
Die angezeigten Börsenpreise werden von der EEX European Energy Exchange AG für die Kunden der Mainova AG bereitgestellt und dienen der Nachvollziehbarkeit der in ihrer Preisformel enthaltenen Indexwerte. Eine anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Seitens EEX bleiben alle Rechte vorbehalten.
Ältere Spotpreise finden sie unter dem Link. https://www.netztransparenz.de/
Downloads Ersatzversorgung Strom
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