Mainova Strom Kombi
Unser Nacht-Tarif
- Für Haushalte mit Doppeltarifzähler
- Niedrigerer Arbeitspreis zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
- 100 % Ökostrom
Ihr persönliches Angebot
Nächtlicher Sparprofi: Mainova Strom Kombi
Einfach effizient für Nutzer eines Doppeltarifzählers ist unser Nacht-Tarif Mainova Strom Kombi. Denn der Zähler misst tagsüber den sogenannten Tagstrom und zwischen 22 Uhr und 6 Uhr den Nachtstrom, der zu einem niedrigeren Arbeitspreis abgerechnet wird. Die getrennten Messungen lohnen sich, wenn Sie jährlich mindestens 488 kWh Nachtstrom verbrauchen.
Ihr weiteres Plus ist das umfassende Serviceangebot von Mainova. Ob persönlich oder online – wir beraten Sie kompetent rund um eine maßgeschneiderte Energieversorgung.
Häufig gestellte Fragen
Als Nachtstrom bezeichnen wir Strom, der zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbraucht wird (z. B. Heizstrom, Nachtspeicherheizung).
Ein sogenannter Doppeltarifzähler (oder Zweitarifzähler) besitzt zwei Zählwerke, die den Stromverbrauch in Ihrem Haushalt getrennt voneinander erfassen. Tagsüber wird zum Hochtarif (Arbeitspreis HT) abgerechnet, nachts gilt der Niedertarif (Arbeitspreis NT). Für beide Tarife ist ein eigener Kilowattpreis ausgewiesen. In Abhängigkeit zur Tageszeit schaltet der Doppeltarifzähler zwischen den beiden Tarifen hin und her. Die getrennte Ablesung der beiden Zählwerke ermöglicht eine exakte Messung des entsprechenden Verbrauchs. Durch Verlagerung von Verbräuchen in die günstigere Nachtzeit können Sie Ihre Energiekosten reduzieren.
Die „Registrierende Leistungsmessung“, abgekürzt RLM, bezeichnet ein Messverfahren, das detaillierte Daten zum individuellen Verbrauch liefert. Hierbei kommen sogenannte RLM-Zähler zum Einsatz. Diese Leistungsmessgeräte erfassen zusätzlich zum Verbrauch alle 15 Minuten die Leistungsspitze in Kilowatt (kW). Die Leistungsspitze ist die maximale Leistung in Kilowatt, die ein Kunde innerhalb der letzten zwölf Monate vom Stromnetz abgenommen hat.
Die registrierten Daten werden in regelmäßigen Abständen an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt. Mithilfe dieser Informationen können wir Sie noch bedarfsgerechter mit Strom versorgen.
Übrigens: Sogenannte Sondervertragskunden sparen über 95 % der Konzessionsabgabe – sie zahlen nur 0,11 ct pro Kilowattstunde (kWh). Sondervertragskunden sind diejenigen, die a) mindestens 30.000 kWh pro Jahr verbrauchen und b) in wenigstens zwei Monaten eine Höchstleistung von 30 kW erreichen.
Der Durchschnittshöchstpreis begrenzt den maximalen Preis pro Kilowattstunde und wirkt damit wie ein „Preisdeckel“. Er greift dann, wenn der Gesamtpreis für den Verbrauch plus Leistungspreis geteilt durch den Verbrauch den Durchschnittshöchstpreis überschreitet.