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Rechnungserklärung

Zum besseren Verständnis Ihrer Abrechnungen: ausführliche Erläuterungen als PDF zum Ausdrucken

Mainova Rechnung: alle relevanten Infos

Einmal pro Jahr erhalten Sie Ihre Jahresrechnung mit aktuellen Zahlungs- und Verbrauchsinfos und den jeweils gültigen Preisen. Auf der Jahresrechnung ist der tatsächliche Rechnungsbetrag für den Abrechnungszeitraum ausgewiesen. Bereits gezahlte Abschläge werden mit den Gesamtkosten Ihres Energieverbrauchs verrechnet. Auf Wunsch ist die Rechnungsstellung auch in kürzeren zeitlichen Abständen möglich. Für die Mehrkosten zusätzlicher Abrechnungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr.

Verbrauchs- und Betragsermittlung, Höhe und Fälligkeiten der Abschlagsbeträge, Nachzahlung oder Guthaben: Damit Sie Ihre Strom-, Wasser-, Wärme- oder Gasrechnung besser nachvollziehen können, haben wir alle relevanten Aspekte kompakt zusammengefasst. Stromkunden helfen wir außerdem bei der Einschätzung des persönlichen Energieverbrauchs durch eine Gegenüberstellung vergleichbarer Haushalte.

Wichtiger Hinweis: Erst mit der Jahresrechnung entscheidet sich, ob Sie einen Betrag nachzahlen müssen oder eine Gutschrift erhalten. Uns ist bewusst, dass mögliche Nachzahlungen Menschen an ihre finanziellen Belastungsgrenzen bringen können. Wir sind an Ihrer Seite, um Kundinnen und Kunden auch in einer schwierigen Situation zu unterstützen. Sollten Sie beim Begleichen Ihrer Jahresrechnung in Zahlungsschwierigkeiten geraten, finden wir gemeinsam eine Lösung. Details und Optionen erläutern wir Ihnen auf unserer Beratungsseite „Hilfsangebote“.

Ihre Mainova Rechnung einfach erklärt

Sie haben Ihre Mainova Rechnung erhalten und Fragen dazu? Wir erklären Ihnen jeden Abschnitt für Strom, Erdgas, Wasser und Wärme.

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Auch in unserem Chat helfen wir Ihnen gerne weiter! Abschlag, Rechnung, Vertrag: Wählen Sie das passende Thema aus oder richten Sie Ihr individuelles Anliegen per Live-Chat an die Kundenberatung.

Häufig gestellte Fragen zur Rechnung

Transparenz ist uns sehr wichtig. Alle relevanten Informationen rund um Ihre Rechnung finden Sie in unseren Rechnungserklärungen.

Exemplarisch haben wir Rechnungen für die Sparte Strom für Sie dargestellt. Gas-Rechnungen sind genauso aufgebaut.

Rechnungserklärung ohne Preisbremse

Rechnungserklärung mit Preisbremse


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Die monatliche Zahlungsweise für Strom, Erdgas und Trinkwasser ist ein bei Energieversorgungsunternehmen bewährtes System. Eine monatliche Ablesung der Zähler ist aber unter Kostengesichtspunkten nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund wird der erwartete neue Verbrauch gleichmäßig auf die kommende Abrechnungsperiode hochgerechnet. Das nennt man den Abschlag.

Die Höhe des Abschlags hängt von vier Faktoren ab:

  1. dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresverbrauch
  2. der Länge des Abrechnungszeitraumes
  3. den aktuell gültigen Preisen
  4. den jahreszeitlichen Schwankungen

So werden die monatlichen Abschläge für Strom und Co. berechnet:

Zu erwartender Verbrauch bis zum nächsten planmäßigen Ablesezeitpunkt

aktueller Arbeitspreis (netto)

+ Jahres-, Grund- und Verrechnungspreis (netto)

+ Mehrwertsteuer

÷ Monate bis zur nächsten Abrechnung

= gleichbleibender monatlicher Abschlag

Im 12. Monat erhalten die Kunden die Jahresverbrauchsabrechnung: der abgelesene Verbrauch wird zu Grunde gelegt und der tatsächliche Rechnungsbetrag ermittelt. Von diesem werden die bereits gezahlten Abschlagsbeträge abgezogen. War der Verbrauch niedriger als erwartet, wird der Differenzbetrag auf dem Kundenkonto gutgeschrieben. War der Verbrauch höher als erwartet, muss der Kunde eine Nachzahlung leisten. Für Neukunden werden die Abschläge anhand der Verbrauchswerte des Vormieters, der Kundenangaben oder auf Basis von Erfahrungswerten festgelegt.

Weitere Infos zum Thema Abschlag und Vorauszahlung

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Diese Frage kann im Voraus nicht beantwortet werden. Es hängt davon ab, ob die Summe der Abschläge die tatsächlichen Kosten abdeckt. Das ist dann der Fall, wenn der dem Abschlag zugrunde liegende Vorjahresverbrauch auch im laufenden Jahr in etwa erreicht wird. Liegt der tatsächliche Verbrauch niedriger, ist mit einem Guthaben zu rechnen. Mit einer höheren Nachzahlung ist immer dann zu rechnen, wenn der aktuelle Verbrauch höher liegt als im Vorjahr. Auch marktbedingte Preisanpassungen, über die Sie im Abrechnungszeitraum informiert wurden, können zu einer Nachzahlung führen.

Vertrauen und Transparenz: Generell ist es ratsam, Geld für eine mögliche Nachzahlung zurückzulegen. Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, finden wir gemeinsam eine Lösung. Sobald Sie absehen können, dass die Jahresabrechnung Ihr Budget übersteigt, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf: 069 80088 0000.

Unser Tipp: Ihren Abschlagsplan können Sie jederzeit im Mainova OnlineService einsehen und bei Bedarf anpassen. Nutzen Sie zuvor gerne unseren Abschlagsrechner. Er hilft Ihnen einzuschätzen, ob Ihr derzeitiger Abschlag zu den aktuellen Energiepreisen und zu Ihrem Verbrauch passt.

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Eine Nachzahlung kommt zustande, wenn die Summe der gezahlten Abschläge die tatsächlichen Energiekosten nicht abdeckt. Mit einer höheren Nachzahlung ist immer dann zu rechnen, wenn der aktuelle Verbrauch höher liegt als im Vorjahr oder der erwartete Verbrauch. Liegt der tatsächliche Verbrauch niedriger, ist mit einem Guthaben zu rechnen. Wenn Sie aufgrund von Entwicklungen am Energiemarkt ein Preisanpassungsschreiben erhalten haben, können gestiegene Preise im Abrechnungszeitraum ebenfalls Grund für eine Nachzahlung sein.

Aufgrund der hochkomplexen staatlichen Vorgaben für die Abrechnungen kann es vorkommen, dass notwendige Abschlagsanpassungen teils verzögert oder noch gar nicht mitgeteilt wurden.
Vertrauen und Transparenz: Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, finden wir gemeinsam eine Lösung – z. B. in Form eines Ratenplans. Wir empfehlen Ihnen eine rechtzeitige Kontaktaufnahme, um einer eventuellen Liefersperre oder Kündigung vorzubeugen. Sobald Sie absehen können, dass die Jahresabrechnung Ihr Budget übersteigt, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice: 069 80088 0000.

Unser Tipp: Ihren Abschlagsplan können Sie jederzeit im Mainova OnlineService einsehen und bei Bedarf anpassen. Nutzen Sie zuvor gerne unseren Abschlagsrechner. Er hilft Ihnen einzuschätzen, ob Ihr derzeitiger Abschlag zu den aktuellen Energiepreisen und zu Ihrem Verbrauch passt.

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Mit Mainova haben Sie Hessens größten Energieversorger an Ihrer Seite – mit 190 Jahren Erfahrung. Wir sind ein vor Ort engagierter Regional- und Grundversorger und mehr als 1 Mio. Menschen in ganz Deutschland vertrauen auf uns. Wir unterstützen Sie auch in einer schwierigen Situation.


Wenn Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht bewältigen können, finden wir gemeinsam eine Lösung. Details und Optionen erläutern wir Ihnen auf unserer Seite „Hilfsangebote“. Dort haben wir auch wichtige Adressen zu Schuldnerberatungen und eine Übersicht regionaler und überregionaler Energiespar-Initiativen zusammengestellt. Nutzen Sie gleichzeitig unsere Energiespartipps, um Ihre Strom- und Wärmekosten schnell und einfach zu senken.

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Der erste fällige Abschlag für das neue Belieferungsjahr wird mit Ihrem Guthaben verrechnet. Das restliche Guthaben überweisen wir Ihnen. Falls uns keine Kontodaten von Ihnen vorliegen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen.

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Sollten Sie einen Bonus erwarten, finden Sie diesen unter dem Punkt „Betragsermittlung“ in Ihrer Jahresabrechnung.

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Die meisten Energie- und Wasserlieferverträge rechnet Mainova einmal pro Jahr ab. Die klassische Jahresrechnung enthält alle aktuellen Zahlungs-, Verbrauchs- und Preisinformationen. Ihre gesamten Verbrauchskosten werden mit den bereits gezahlten Abschlägen verrechnet. Daraus ergeben sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Auf Wunsch erhalten Sie von uns anstatt der gewohnten Jahresrechnung samt monatlicher Abschläge auch Rechnungen in kürzeren zeitlichen Abständen: halbjährlich, quartalsweise oder monatlich. Man spricht in diesem Fall von einer unterjährigen Abrechnung.

Kürzere Abrechnungszeiträume haben zur Folge, dass Sie uns die Zählerstände entsprechend häufiger (bei monatlicher Abrechnung jeden Monat) mitteilen müssen und wir Ihnen die Mehrkosten zusätzlicher Abrechnungen in Rechnung stellen.

Wir berechnen den Mehraufwand in Form eines Aufpreises von 8 € je Rechnung. Somit entstehen folgende Mehrkosten (Preisangaben jeweils brutto inkl. jeweils gültiger Umsatzsteuer):

  • Bei halbjährlicher Abrechnung in Höhe von 16 €
  • Bei quartalsweiser Abrechnung in Höhe von 32 €
  • Bei monatlicher Abrechnung in Höhe von 96 €

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Wenn Sie feststellen, dass der in der Rechnung verwendete Zählerstand nicht stimmt, können Sie uns diesen gerne nachmelden. Halten Sie hierfür bitte Ihre Kundennummer und Ihren aktuellen Zählerstand bereit.


Sie zweifeln an der Messgenauigkeit Ihres Zählers, so können Sie eine Befundprüfung beantragen.
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Eine zeitnahe Abrechnung der Wärmekosten ist unter anderem von der vollständigen Ablesung der Messgeräte aller Mieter der Liegenschaft abhängig. Die Erfassung, Übertragung, Prüfung und Berechnung der Daten für eine Heizkostenabrechnung sind ungleich höher als bei einer reinen Strom- oder Gasrechnung. Die Rechnungen werden von einem von uns beauftragten Dienstleister erstellt und an uns übergeben. Ebenso müssen auch erst alle Umzüge in der Liegenschaft abrechnungstechnisch abgewickelt werden, bevor wir abrechnen können. In aller Regel können wir Ihnen aus den genannten Gründen Ihre Wärmeabrechnung leider erst ca. 6 bis 8 Monate nach der Ablesung der Wärmezähler durch den Dienstleister zur Verfügung stellen.

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IBAN: DE 715 005 000 000 148 460 26
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