Musterrechnung
Hinweis: Die Musterrechnung erklärt den Aufbau Ihrer Jahresrechnung exemplarisch für die Sparte Strom. Erdgas-Jahresrechnungen sind genauso aufgebaut. Den wichtigen Teil „Berechnungsnachweis“ (Verbrauchs- und Betragsermittlung inkl. Informationen zu den gesetzlichen Preisbremsen für das Jahr 2023) erläutern wir zusätzlich für die Energiearten Wärme und Wasser.
- 1. Abrechnungszeitraum
Dies ist der Zeitraum, über den sich Ihre Jahresabrechnung erstreckt. Die Anfangs- und Endzeitpunkte sind identisch mit den alten und neuen Ableseterminen, die Sie im Berechnungsnachweis nachvollziehen können. - 2. Kunden-Nr.
Das wichtigste Identifikationsmerkmal überhaupt. Bitte geben Sie Ihre Kundennummer immer bei Ihrer Zahlung an. Fehlt die Kunden-Nr. oder ist sie falsch, können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen.
- 3. Abrechnungsinformationen
Alles auf einen Blick: Hier werden die Energiearten aufgelistet, die Sie von uns beziehen plus die jeweiligen Kosten Ihres Jahresverbrauchs. Mit diesen Kosten wird der Betrag verrechnet, den Sie mit den Abschlägen („Auf Energieverbrauch geleistete Zahlungen“) bereits gezahlt haben. Daraus ergibt sich ein offener Restbetrag oder ein Guthaben. Die Angabe „letzter Buchungstag“ nennt das Datum, an dem wir den letzten Zahlungseingang verbucht haben. So sehen Sie direkt, ob wir Ihre letzte Zahlung schon berücksichtigen konnten. - 4. Abschlags-Kurzinformation
Das ist Ihr monatlicher Abschlag für das neue Abrechnungsjahr.
- 5. Buchungs- und Zahlungsinformation
Wenn Sie die Rechnungs- und Abschlagsbeträge per Überweisung bezahlen, nennen wir Ihnen im Falle einer Nachzahlung einmalig die Frist, vor deren Ablauf Sie unsere Forderung begleichen müssen. Sofern uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, teilen wir Ihnen mit, von welcher Bank und von welchem Konto der Rechnungs- oder Abschlagsbetrag am Fälligkeitstag eingezogen wird. Bitte prüfen Sie diese Angaben und melden Sie sich umgehend bei uns, wenn diese korrigiert werden sollen. Guthaben überweisen wir Ihnen umgehend auf Ihr Konto oder wir bitten Sie, uns dafür eine Bankverbindung bekannt zu geben.
- 6. Abschlagsinformationen
Besser kalkulieren können Sie, wenn Sie Ihre Monatsabschläge schon im Voraus kennen: Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeitstermine finden Sie in diesem Abschnitt Ihrer Rechnung. Die Höhe des neuen Abschlags berechnet sich aus dem für Sie gültigen Preis und dem auf der aktuellen Jahresrechnung ausgewiesenen Jahresverbrauch.
Hinweis zu den Preisbremsen für das Jahr 2023: In der ersten Zeile finden Sie den neuen monatlichen Abschlag ohne Berücksichtigung der Preisbremse. In der zweiten Zeile berechnen wir die Entlastung durch die Preisbremse. In der letzten Zeile finden Sie dann Ihren neuen Abschlagsbetrag, reduziert um die Entlastung. Nach dem gesetzlich festgelegten Ende der Preisbremsen gilt der in der zweiten Tabelle genannte Abschlagsbetrag.
Berechnungsnachweis nach Energieart
- Strom
- Wärme
- Wasser
- 7. Messlokations-ID und Marktlokations-ID
Bei der Messlokations-ID und der Marktlokations-ID handelt es sich um einen eindeutigen Identifikationspunkt, der in jeder Rechnung genannt werden muss. Er stellt den unverwechselbaren Messpunkt einer Energielieferung für diese Verbrauchsstelle dar. Der Netzbetreiber-Code dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz Sie angeschlossen sind.
- 8. Verbrauchsermittlung
Das, was zählt, finden Sie hier: die Energieart, Ihre gewählten Tarife sowie die Nummer des Zählers, dessen Ablesetermine und Ablesewerte („alt“ und „neu“). All das dient zur Feststellung Ihres Verbrauchs, den Sie rechts unten sehen. Außerdem können Sie prüfen, ob die Zählerstände abgelesen, rechnerisch ermittelt oder Ihre eigene Ablesung berücksichtigt wurde. Beziehen Sie einen Tarif mit unterschiedlichen Preisstufen (z. B. einen Tag- und Nachttarif), werden diese gesondert dargestellt. Bei einigen Energiearten muss die Differenz der Zählerstände noch in die Abrechnungseinheit umgewandelt werden – z. B. bei Erdgas. Gaszähler bilden den Verbrauch in Kubikmeter (m³) ab. Laut Gesetz muss Gas allerdings in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet werden. - 8a. Informationen zur Preisbremse für das Jahr 2023
Die Energiepreisbremsen waren befristet bis Ende Dezember 2023. Für Haushalte, Vereine und kleinere Unternehmen, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, wurde der Strom-Arbeitspreis vom 01.Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh brutto gedeckelt – für einen Energieverbrauch von mehr als 30.000 kWh auf 13 ct/kWh netto (exkl. Netz- und Messentgelte, Steuern und Umlagen) für 70 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Energieverbrauch galt auch im Zeitraum der Preisbremsengesetze jeweils der mit uns vertraglich vereinbarte Preis. Detaillierte Informationen zur Strom-, Gas-/Wärmepreisbremse. - 8b. Strompreisbremse: Jahres-Entlastungskontingent
Das ist der Basisverbrauch, der für die Berechnung der Entlastung als Grundlage gilt. Zu berücksichtigende Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers für die jeweilige Verbrauchsstelle, davon der entsprechende Prozentsatz gemäß der gesetzlichen Regelung (z. B. 80 % bei Kunden unter 30.000 kWh/Strom). - 8c. Strompreisbremse: Entlastungskontingent (absolut)
Hierbei handelt es sich um den Anteil des Jahres-Entlastungskontingents, das auf den aktuellen Abrechnungszeitraum entfällt. - 8d. Entlastungskontingent (prozentual)
In Prozent ausgedrückter Wert der Ziffer 2 zu Ziffer 1 - 8e. Entlastungsbetrag im Zeitraum
In dieser Zeile sehen Sie den in Euro errechneten Entlastungsbetrag für diese Rechnung. Die Formel lautet: Entlastungskontingent multipliziert mit dem Entlastungsbetrag je kWh.
- 9. Betragsermittlung
Wie errechnet sich Ihr Rechnungsbetrag? Wir machen es transparent. An dieser Stelle werden die Verbrauchsdaten mit den jeweils gültigen Preisen multipliziert. Die Jahrespreise, z. B. Leistungs- oder Verrechnungspreise, werden entsprechend der jeweiligen Abrechnungszeiträume tagesgenau umgerechnet. Die Entlastung durch die Preisbremse für das Jahr 2023 wird ausgewiesen. Gut zu wissen: Die errechneten und im Rechnungsdokument dargestellten Netto-, Mehrwertsteuer- und Bruttobeträge werden spartenbezogen in Summe auf die Übersichtsseite Ihrer Abrechnung übertragen.
- 10. Aktuelle Serviceinformationen
Nützliche Hinweise und Informationen: u. a. die Kündigungsfristen für Ihren Liefervertrag, Öffnungszeiten des Service-Centers, die zentrale Notruf-Nr. für Störungsmeldungen und mehr.
- 11. Stromkennzeichnung und Wasserhärtegrad
Die Umweltauswirkungen der Stromerzeugung werden branchenweit in einer einheitlichen Stromkennzeichnung entsprechend einer EU-Richtlinie dokumentiert. Die Stromkennzeichnung enthält die wesentlichen Informationen zum Energieträgermix sowie zu Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Mainova-Strom. Auch den Wasserhärtegrad für Ihre Abnahmestelle können Sie hier einsehen.
- 12. Stromvergleich
Stromverbrauch zu hoch oder doch im Durchschnitt? Wir ziehen den Vergleich. Zur besseren Einschätzung bilden wir in diesem Abschnitt den Stromverbrauch unterschiedlicher Haushaltsgrößen ab. So können Sie Ihren Verbrauch leichter als sparsam, durchschnittlich oder hoch einstufen und gegebenenfalls gegensteuern.
- 13. Informationen zu Ihrer Rechnung
Auf der letzten Seite Ihrer Rechnung finden Sie Informationen zur Zahlungsweise und Fälligkeit sowie zur Haftung und die Kontaktadresse für Service und Beschwerden. Des Weiteren finden Sie Begriffserklärungen und nützliche Informationen zur Verbrauchsaufteilung und -ermittlung sowie zu Energieeinsparungen und Energieeffizienz.
- 7. Verbrauchsermittlung
Das, was zählt, finden Sie hier: etwa die Produktbezeichnung, den Abrechnungszeitraum sowie die Nummer des Zählers und dessen Ablesewerte („alt“ und „neu“). All das dient zur Feststellung Ihres Verbrauchs, den Sie rechts unten sehen. Außerdem können Sie prüfen, ob die Zählerstände abgelesen, rechnerisch (rechn.) ermittelt oder Ihre eigene Ablesung berücksichtigt wurde. Der alte Zählerstand wird dem neuen gegenübergestellt. Die Differenz daraus wird anschließend in die Abrechnungseinheit umgewandelt.
- 8. Informationen zur Preisbremse für das Jahr 2023
Die Energiepreisbremsen waren befristet bis Ende Dezember 2023. Für Fernwärmekunden, die jährlich weniger als 1,5 Mio. kWh verbrauchen, wurde der Wärme-Arbeitspreis vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 ct/kWh gedeckelt. Für den restlichen Energieverbrauch gilt auch im Zeitraum der Preisbremsengesetze jeweils der mit uns vertraglich vereinbarte Preis. Detaillierte Informationen zur Strom-, Gas-/Wärmepreisbremse. - 8a. Jahres-Entlastungskontingent
Das ist der Basisverbrauch, der für die Berechnung der Entlastung als Grundlage gilt. Zu berücksichtigende Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers für die jeweilige Verbrauchsstelle, davon der entsprechende Prozentsatz gemäß der gesetzlichen Regelung (z. B. 80 % bei Fernwärmekunden, die jährlich weniger als 1,5 Mio. kWh verbrauchen). - 8b. Entlastungskontingent (absolut)
Hierbei handelt es sich um den Anteil des Jahres-Entlastungskontingents, das auf den aktuellen Abrechnungszeitraum entfällt. - 8c. Entlastungskontingent (prozentual)
In Prozent ausgedrückter Wert der Ziffer 2 zu Ziffer 1 - 8d. Entlastungsbetrag im Zeitraum
In dieser Zeile sehen Sie den in Euro errechneten Entlastungsbetrag für diese Rechnung. Die Formel lautet: Entlastungskontingent multipliziert mit dem Entlastungsbetrag je kWh.
- 9. Betragsermittlung
Hier geht’s in die Details und um die Frage: Wie setzt sich der Rechnungsbetrag zusammen? Preisarten wie Arbeits-, Grund-, Emissions- und Verrechnungspreis, ihre tagesgenaue Aufteilung im Abrechnungszeitraum, die jeweils gültigen Preise und natürlich der dazugehörige Verbrauch: Alles wird transparent aufgeschlüsselt. Die errechneten Nettobeträge werden aufgeführt, ebenso wie die Entlastung durch die Preisebremse für das Jahr 2023. Außerdem weisen wir im Rechnungsdokument die Umsetzung der temporären Mehrwertsteueränderung für Wärme aus. Gut zu wissen: Viele Begriffe erklären wir Ihnen am Ende Ihrer Rechnung in einem kleinen Glossar oder in unseren FAQ.
- 10. Aktuelle Serviceinformationen
Auf den letzten Seiten Ihrer Rechnung finden Sie wichtige Abrechnungs- und Serviceinformationen, etwa den Wasserhärtegrad an der Verbrauchsstelle. Des Weiteren informieren wir Sie zu Themen wie Zahlungsweise, Fälligkeit und Haftung und geben Ihnen eine Kontaktadresse für Service und Beschwerden und hilfreiche Begriffserklärungen.
- 7. Verbrauchsermittlung
Das, was zählt, finden Sie hier: Energieart, Ihren gewählten Wassertarif, Zählernummer sowie neben den Ableseterminen auch die Ablesewerte („alt“ und „neu“). All das dient zur Feststellung Ihres Wasserverbrauchs, den Sie rechts unten finden. Außerdem können Sie hier prüfen, ob die Zählerstände abgelesen und rechnerisch ermittelt wurden bzw. ob Ihre eigene Ablesung berücksichtigt ist. - 8. Betragsermittlung
Wie errechnet sich Ihr Rechnungsbetrag? Wir machen es transparent. Alle Verbrauchsdaten aus Abschnitt 8 werden hier den gültigen Preis- oder Zeitzonen (z. B. bei Preis- oder Steuersatzänderungen) zugeordnet und mit den gültigen Preisen multipliziert. Die Jahrespreise (z. B. Leistungs- oder Verrechnungspreise) werden tagesgenau umgerechnet. Netto-, Mehrwertsteuer- und Bruttobeträge werden in Summe auf die 1. Seite Ihre Abrechnung übertragen.
- Strom
- Wärme
- Wasser
- 7. Messlokations-ID und Marktlokations-ID
Bei der Messlokations-ID und der Marktlokations-ID handelt es sich um einen eindeutigen Identifikationspunkt, der in jeder Rechnung genannt werden muss. Er stellt den unverwechselbaren Messpunkt einer Energielieferung für diese Verbrauchsstelle dar. Der Netzbetreiber-Code dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz Sie angeschlossen sind.
- 8. Verbrauchsermittlung
Das, was zählt, finden Sie hier: die Energieart, Ihre gewählten Tarife sowie die Nummer des Zählers, dessen Ablesetermine und Ablesewerte („alt“ und „neu“). All das dient zur Feststellung Ihres Verbrauchs, den Sie rechts unten sehen. Außerdem können Sie prüfen, ob die Zählerstände abgelesen, rechnerisch ermittelt oder Ihre eigene Ablesung berücksichtigt wurde. Beziehen Sie einen Tarif mit unterschiedlichen Preisstufen (z. B. einen Tag- und Nachttarif), werden diese gesondert dargestellt. Bei einigen Energiearten muss die Differenz der Zählerstände noch in die Abrechnungseinheit umgewandelt werden – z. B. bei Erdgas. Gaszähler bilden den Verbrauch in Kubikmeter (m³) ab. Laut Gesetz muss Gas allerdings in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet werden. - 8a. Informationen zur Preisbremse für das Jahr 2023
Die Energiepreisbremsen waren befristet bis Ende Dezember 2023. Für Haushalte, Vereine und kleinere Unternehmen, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, wurde der Strom-Arbeitspreis vom 01.Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh brutto gedeckelt – für einen Energieverbrauch von mehr als 30.000 kWh auf 13 ct/kWh netto (exkl. Netz- und Messentgelte, Steuern und Umlagen) für 70 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Energieverbrauch galt auch im Zeitraum der Preisbremsengesetze jeweils der mit uns vertraglich vereinbarte Preis. Detaillierte Informationen zur Strom-, Gas-/Wärmepreisbremse. - 8b. Strompreisbremse: Jahres-Entlastungskontingent
Das ist der Basisverbrauch, der für die Berechnung der Entlastung als Grundlage gilt. Zu berücksichtigende Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers für die jeweilige Verbrauchsstelle, davon der entsprechende Prozentsatz gemäß der gesetzlichen Regelung (z. B. 80 % bei Kunden unter 30.000 kWh/Strom). - 8c. Strompreisbremse: Entlastungskontingent (absolut)
Hierbei handelt es sich um den Anteil des Jahres-Entlastungskontingents, das auf den aktuellen Abrechnungszeitraum entfällt. - 8d. Entlastungskontingent (prozentual)
In Prozent ausgedrückter Wert der Ziffer 2 zu Ziffer 1 - 8e. Entlastungsbetrag im Zeitraum
In dieser Zeile sehen Sie den in Euro errechneten Entlastungsbetrag für diese Rechnung. Die Formel lautet: Entlastungskontingent multipliziert mit dem Entlastungsbetrag je kWh.
- 9. Betragsermittlung
Wie errechnet sich Ihr Rechnungsbetrag? Wir machen es transparent. An dieser Stelle werden die Verbrauchsdaten mit den jeweils gültigen Preisen multipliziert. Die Jahrespreise, z. B. Leistungs- oder Verrechnungspreise, werden entsprechend der jeweiligen Abrechnungszeiträume tagesgenau umgerechnet. Die Entlastung durch die Preisbremse für das Jahr 2023 wird ausgewiesen. Gut zu wissen: Die errechneten und im Rechnungsdokument dargestellten Netto-, Mehrwertsteuer- und Bruttobeträge werden spartenbezogen in Summe auf die Übersichtsseite Ihrer Abrechnung übertragen.
- 10. Aktuelle Serviceinformationen
Nützliche Hinweise und Informationen: u. a. die Kündigungsfristen für Ihren Liefervertrag, Öffnungszeiten des Service-Centers, die zentrale Notruf-Nr. für Störungsmeldungen und mehr.
- 11. Stromkennzeichnung und Wasserhärtegrad
Die Umweltauswirkungen der Stromerzeugung werden branchenweit in einer einheitlichen Stromkennzeichnung entsprechend einer EU-Richtlinie dokumentiert. Die Stromkennzeichnung enthält die wesentlichen Informationen zum Energieträgermix sowie zu Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Mainova-Strom. Auch den Wasserhärtegrad für Ihre Abnahmestelle können Sie hier einsehen.
- 12. Stromvergleich
Stromverbrauch zu hoch oder doch im Durchschnitt? Wir ziehen den Vergleich. Zur besseren Einschätzung bilden wir in diesem Abschnitt den Stromverbrauch unterschiedlicher Haushaltsgrößen ab. So können Sie Ihren Verbrauch leichter als sparsam, durchschnittlich oder hoch einstufen und gegebenenfalls gegensteuern.
- 13. Informationen zu Ihrer Rechnung
Auf der letzten Seite Ihrer Rechnung finden Sie Informationen zur Zahlungsweise und Fälligkeit sowie zur Haftung und die Kontaktadresse für Service und Beschwerden. Des Weiteren finden Sie Begriffserklärungen und nützliche Informationen zur Verbrauchsaufteilung und -ermittlung sowie zu Energieeinsparungen und Energieeffizienz.
- 7. Verbrauchsermittlung
Das, was zählt, finden Sie hier: etwa die Produktbezeichnung, den Abrechnungszeitraum sowie die Nummer des Zählers und dessen Ablesewerte („alt“ und „neu“). All das dient zur Feststellung Ihres Verbrauchs, den Sie rechts unten sehen. Außerdem können Sie prüfen, ob die Zählerstände abgelesen, rechnerisch (rechn.) ermittelt oder Ihre eigene Ablesung berücksichtigt wurde. Der alte Zählerstand wird dem neuen gegenübergestellt. Die Differenz daraus wird anschließend in die Abrechnungseinheit umgewandelt.
- 8. Informationen zur Preisbremse für das Jahr 2023
Die Energiepreisbremsen waren befristet bis Ende Dezember 2023. Für Fernwärmekunden, die jährlich weniger als 1,5 Mio. kWh verbrauchen, wurde der Wärme-Arbeitspreis vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 ct/kWh gedeckelt. Für den restlichen Energieverbrauch gilt auch im Zeitraum der Preisbremsengesetze jeweils der mit uns vertraglich vereinbarte Preis. Detaillierte Informationen zur Strom-, Gas-/Wärmepreisbremse. - 8a. Jahres-Entlastungskontingent
Das ist der Basisverbrauch, der für die Berechnung der Entlastung als Grundlage gilt. Zu berücksichtigende Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers für die jeweilige Verbrauchsstelle, davon der entsprechende Prozentsatz gemäß der gesetzlichen Regelung (z. B. 80 % bei Fernwärmekunden, die jährlich weniger als 1,5 Mio. kWh verbrauchen). - 8b. Entlastungskontingent (absolut)
Hierbei handelt es sich um den Anteil des Jahres-Entlastungskontingents, das auf den aktuellen Abrechnungszeitraum entfällt. - 8c. Entlastungskontingent (prozentual)
In Prozent ausgedrückter Wert der Ziffer 2 zu Ziffer 1 - 8d. Entlastungsbetrag im Zeitraum
In dieser Zeile sehen Sie den in Euro errechneten Entlastungsbetrag für diese Rechnung. Die Formel lautet: Entlastungskontingent multipliziert mit dem Entlastungsbetrag je kWh.
- 9. Betragsermittlung
Hier geht’s in die Details und um die Frage: Wie setzt sich der Rechnungsbetrag zusammen? Preisarten wie Arbeits-, Grund-, Emissions- und Verrechnungspreis, ihre tagesgenaue Aufteilung im Abrechnungszeitraum, die jeweils gültigen Preise und natürlich der dazugehörige Verbrauch: Alles wird transparent aufgeschlüsselt. Die errechneten Nettobeträge werden aufgeführt, ebenso wie die Entlastung durch die Preisebremse für das Jahr 2023. Außerdem weisen wir im Rechnungsdokument die Umsetzung der temporären Mehrwertsteueränderung für Wärme aus. Gut zu wissen: Viele Begriffe erklären wir Ihnen am Ende Ihrer Rechnung in einem kleinen Glossar oder in unseren FAQ.
- 10. Aktuelle Serviceinformationen
Auf den letzten Seiten Ihrer Rechnung finden Sie wichtige Abrechnungs- und Serviceinformationen, etwa den Wasserhärtegrad an der Verbrauchsstelle. Des Weiteren informieren wir Sie zu Themen wie Zahlungsweise, Fälligkeit und Haftung und geben Ihnen eine Kontaktadresse für Service und Beschwerden und hilfreiche Begriffserklärungen.
- 7. Verbrauchsermittlung
Das, was zählt, finden Sie hier: Energieart, Ihren gewählten Wassertarif, Zählernummer sowie neben den Ableseterminen auch die Ablesewerte („alt“ und „neu“). All das dient zur Feststellung Ihres Wasserverbrauchs, den Sie rechts unten finden. Außerdem können Sie hier prüfen, ob die Zählerstände abgelesen und rechnerisch ermittelt wurden bzw. ob Ihre eigene Ablesung berücksichtigt ist. - 8. Betragsermittlung
Wie errechnet sich Ihr Rechnungsbetrag? Wir machen es transparent. Alle Verbrauchsdaten aus Abschnitt 8 werden hier den gültigen Preis- oder Zeitzonen (z. B. bei Preis- oder Steuersatzänderungen) zugeordnet und mit den gültigen Preisen multipliziert. Die Jahrespreise (z. B. Leistungs- oder Verrechnungspreise) werden tagesgenau umgerechnet. Netto-, Mehrwertsteuer- und Bruttobeträge werden in Summe auf die 1. Seite Ihre Abrechnung übertragen.