Umzug melden: Nehmen Sie Ihre Energie ganz einfach mit

Umziehen ohne Kündigung! Teilen Sie uns Ihren Auszug rechtzeitig mit, um weitere Kosten für die alte Adresse zu vermeiden.

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  • Entspannt: Sie vermeiden Fehler und erhalten mit wenig Aufwand Ihr Angebot für Ihr neues Zuhause
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Gerne rufen wir Sie zum Wunschtermin zurück!

  • Bei weiteren Fragen oder für eine direkte Umzugsmeldung erreichen Sie unser Umzugsteam unter der Telefonnummer: 069 80088099
  • Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice über das unten stehende Formular und wir melden uns zu Ihrem Wunschtermin bei Ihnen
  • Bitte halten Sie Ihre Vertragsdaten und die Service-PIN bereit

Unser Tipp: Loggen Sie sich für die Umzugsmeldung in Ihren Mainova OnlineService ein. In Ihrem Kundenkonto sind persönliche Daten bereits vorausgefüllt. Bequemer geht’s kaum!


Zeitfenster für den Rückruf

Bitte wählen Sie das gewünschte Zeitfenster aus, innerhalb dessen wir Sie zurückrufen können (Mehrfachauswahl möglich).

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  • Stellen Sie alle benötigten Umzugs- und Vertragsdaten zusammen
  • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie die Umzugsmeldung ab
  • Nach Eingang prüfen wir die Vertragsoptionen und machen Ihnen ein attraktives Angebot für die neue Adresse

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Haben Sie Fragen zum Umzug Ihrer Energieversorgung?


Häufige Fragen zum Thema Umzug

Wir versorgen Sie bundesweit zuverlässig mit Energie. Bitte beachten Sie, dass ggf. abweichende Preise gelten. Teilen Sie uns Ihren Umzug online oder telefonisch unter 069 80088099  mit und wir kümmern uns dann um alles Weitere.

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Nein, das müssen Sie nicht. Sie erhalten von uns selbstverständlich ein attraktives Angebot für Ihre neue Adresse.

Wir können Sie in ganz Deutschland mit Strom und Erdgas versorgen. Bitte beachten Sie, dass ggf. abweichende Preise gelten und regional unterschiedliche Tarife verfügbar sein können.

Mainova ist berechtigt, Haushaltskunden nach Umzug am neuen Wohnsitz weiter zu beliefern. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mainova die neue Anschrift, Auszugs- und Einzugsdatum sowie die jeweiligen Zählerstände mitzuteilen (vgl. §41b Abs.4 EnWG).

Grundsätzlich beendet ein Umzug den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle nicht. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn Mainova Sie im neuen Zuhause nicht in Ihrem aktuellen Tarif beliefern kann.

Teilen Sie uns Ihren Umzug einfach online mit oder rufen Sie uns für Ihre Ummeldung unter 069 80088099  an.

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Wir können Sie in ganz Deutschland mit Strom und Erdgas versorgen. Bitte beachten Sie, dass ggf. abweichende Preise gelten und regional unterschiedliche Tarife verfügbar sein können.

Teilen Sie uns Ihren Umzug einfach online mit oder rufen Sie uns für Ihre Ummeldung unter 069 80088099  an. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

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Nehmen Sie Mainova als Energieversorger bei einem Umzug innerhalb Deutschlands einfach mit. Bitte beachten Sie, dass ggf. abweichende Preise gelten und regional unterschiedliche Tarife verfügbar sein können.

Ihren Umzug können Sie uns online oder telefonisch unter 069 80088099  mitteilen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

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Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:

Bei Auszug:

  • Ihre Kundennummer
  • Bisherige und neue Anschrift
  • Umzugsdatum
  • Zählernummer und Zählerstand der alten Anschrift

Bei Einzug:

  • Neue Anschrift
  • Einzugsdatum
  • Zählernummer und Zählerstand der neuen Anschrift
  • Energieart (Strom, Erdgas, Wasser oder Wärme)
  • Bankverbindung, wenn Abbuchung gewünscht

Teilen Sie uns Ihren Umzug einfach online mit oder rufen Sie uns für Ihre Ummeldung unter 069 80088099  an. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

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Am einfachsten ist es, wenn Sie uns Ihren Ein- oder Auszug per Online-Formular mitteilen. Oder Sie rufen uns für Ihre Ummeldung unter 069 80088099 an. Alternativ können Sie uns Ihre Ein- und Auszugsmeldung auch folgendermaßen zukommen lassen:

  • Per Post: Mainova AG, 60623 Frankfurt am Main

Hinweis: Bei Strom- und Gasverträgen ist eine Mitteilung über das Online-Formular ausreichend. Bei Fernwärmeverträgen bitten wir Sie, uns zusätzlich dazu das Übergabeprotokoll zuzusenden.

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Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- oder Auszug möglichst 4 Wochen vor dem Umzugstermin mit. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Sie zur unverzüglichen Meldung des Ein- und Auszugs verpflichtet (§§ 2 Abs.II StromGVV, 2 Abs.II GasGVV, 2 Abs.II AVBWasserV, 2 Abs.II AVBFernwärmeV).

Bei Meldung Ihres Auszugs erhalten Sie Ihre Schlussrechnung bis maximal 6 Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie, dass Ihr Liefervertrag weiterläuft, wenn Sie Ihren Auszug nicht melden – auch, wenn mittlerweile ein anderer Nutzer in die Wohnung eingezogen ist.

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Ob in der neuen oder alten Wohnung: Damit wirklich nur der eigene Energieverbrauch abgerechnet wird und niemand die Kosten des anderen trägt, ist die Schlüsselübergabe ein wichtiger Stichtag. Denn ab der Schlüsselübergabe hat nur noch der neue Mieter die Möglichkeit, Strom oder Gas zu nutzen. Daher werden am Tag der Schlüsselübergabe in der Regel die Zählerstände abgelesen – auch wenn der eigentliche Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.

Ausnahme: Bei Fernwärmeverträgen erfolgt die An- und Abmeldung zum Mietvertragsbeginn bzw. -ende.

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Nein, die Stromversorgung erfolgt ununterbrochen, wenn der Zähler nicht gesperrt ist. Es ist dennoch wichtig, dass Sie sich auf den Zähler anmelden, damit der Verbrauch genau zwischen Ihrem Vormieter und Ihnen aufgeteilt wird.


Ihr Zähler befindet sich entweder im Keller, im Treppenhaus oder direkt in Ihrer Wohnung. Die Zählernummer finden Sie auf dem Zähler oder im Übergabeprotokoll. Als Hilfe für das Ablesen haben wir eine kurze illustrierte Anleitung erstellt.

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Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- oder Auszug möglichst vier Wochen vor dem Umzugstermin mit. Wenn Sie Ihren Auszug nicht melden, läuft Ihr Liefervertrag weiter. Sobald Sie in der neuen Wohnung den bereitgestellten Strom nutzen, kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande.

Vergessen Sie nicht, schon bei der Schlüsselübergabe für die alte und neue Wohnung den jeweiligen Zählerstand abzulesen.

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Die Energieversorgung erfolgt ununterbrochen, außer bei Sperrung des Zählers. Daher kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald die bereitgestellte Energie von Ihnen genutzt wird und sofern kein Liefervertrag mit einem anderen Versorger besteht.

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Bei einem Todesfall benötigen wir folgende Informationen von Ihnen: 

  • Den Zählerstand bei Wohnungsabgabe
  • Eine Rechnungsadresse
  • Die Sterbeurkunde

Sie können uns gerne telefonisch oder schriftlich kontaktieren. Am besten nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Ja, Sie können uns Ihren Nachmieter gerne melden. Wir kümmern uns um den Rest. So wie Sie es von der Mainova gewohnt sind.

Noch ein Tipp: Für die aktuelle Nebenkostenabrechnung ist es ganz wichtig, dass Sie die aktuellen Zählerstände von Strom, Wasser, Heizung notieren!

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Mit Ihrem Abschlag zahlen Sie monatlich für die Energie, die Sie von Mainova beziehen. Die Höhe des Abschlags hängt grundsätzlich von vier Faktoren ab:

  • Dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresverbrauch
  • Der Länge des Abrechnungszeitraumes
  • Den aktuell gültigen Preisen

Gerade beim zu erwartenden Jahresverbrauch spielen die Lebensumstände in Ihrem neuen Zuhause eine wichtige Rolle. Wenn sich diese mit dem Umzug ändern, lohnt sich der Blick ins Detail. Dabei geht es neben der Wohnfläche immer auch um die Personenanzahl im Haushalt, die Menge, Art und Nutzungsintensität von Haushaltsgeräten, das Arbeiten im Homeoffice, den Heizungstyp (z. B. Gas oder Wärmepumpe) bis hin zu Faktoren wie die Anschaffung einer Wallbox.

Einen ersten Richtwert zur Einschätzung des Stromverbrauches erhalten Sie anhand der Personenanzahl im Haushalt. Im Durchschnitt gilt:


1 Person: 1.500 kWh

2 Personen: 2.100 kWh

3 Personen: 2.600 kWh

4 Personen: 2.900 kWh


Hinweis: Der Wert ist abhängig von der jeweiligen Wohnsituation (Mietwohnung oder Einfamilienhaus). Bei Einsatz einer elektrischen Warmwasserbereitung, einer Wärmepumpe oder eines Durchlauferhitzers kann der durchschnittliche Verbrauch höher ausfallen.


Für Erdgas kann man sich an folgender Formel orientieren:

160 kWh x m2 Wohnfläche = Durchschnittsverbrauch Gas für Heizung und Warmwasser


Im Mainova Blog finden Sie detailliertere Informationen für eine genaue Berechnung Ihres Strom- und Gasverbrauchs und viele wertvolle Energiespartipps.


Ein Tipp gegen künftige Nachzahlungen: Berechnen Sie den optimalen Abschlag für Ihre neue Wohnung direkt online. Ist der vorgesehene Abschlag für Ihren erwarteten Verbrauch z. B. zu niedrig, dann passen Sie die Abschlagszahlungen direkt an. Besonders einfach geht das in Ihrem Mainova OnlineService.

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Kundenservice rund um die Uhr

Setzen auch Sie auf unseren komfortablen OnlineService und erledigen Sie alles Wichtige rund um Ihre Energieversorgung jederzeit selbst: Abschlag ändern, Zählerstand übermitteln, Rechnungen einsehen und vieles mehr. So sparen Sie Zeit und schonen die Umwelt.

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