CO2-Preise in der Wohnungswirtschaft: Energiekosten senken
06.08.2021
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Seit Januar 2021 reden alle über die neuen CO2-Preise im Interesse des Klimaschutzes. Und seit 22. Juni noch viel mehr – vor allem in der Wohnungswirtschaft.
Erstellt von Jennifer Weber
Die neuen CO2-Preise: So senken Sie Energiekosten von Immobilien
Seit Januar 2021 reden alle über die neuen CO2-Preise im Interesse des Klimaschutzes. Und seit 22. Juni noch viel mehr – vor allem in der Wohnungswirtschaft: Denn an diesem Tag scheiterte die Einigung der Bundesregierung über die 50/50-Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter auf den letzten Metern. Stand heute: Die neue CO2-Steuer nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) tragen alleine die Mieter – mit der Begründung, dass Vermieter keinen Einfluss auf das Heizverhalten ihrer Mieter haben und daher nicht für diese Kosten belangt werden können.
„Eine Teilung der CO2-Mehrkosten zwischen Mieter und Vermieter wäre kontraproduktiv, da mit dem CO2-Preis eine Verhaltenslenkung erzielt werden soll“, so Unionsfraktionsvize Thorsten Frei gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Das sorgt für viel Diskussionen, doch am Ende bleibt unterm Strich: Wer mit konventionellen Rohstoffen heizt, zahlt mehr. Die Regierung hat verabschiedet, dass seit Januar 2021 Unternehmen und auch Mieter 25 € pro verursachter Tonne CO2 bezahlen müssen, bis zu 55 € pro Tonne im Jahr 2025.
Quelle: www.verbraucherzentrale.de
Das macht sich deutlich bei den Heizkosten bemerkbar: Für Mieter einer 70-qm-Wohnung mit Erdgasheizung in einem schlecht sanierten Mehrfamilienhaus können dies bis zu 125 € Mehrkosten pro Jahr betragen, in einem gut sanierten Haus mit Fernwärme bis zu 25 € CO2-Steuer (Quelle: Capital). Auch wenn gesetzlich geregelt ist, dass der Mieter diese Kosten trägt: Ein gemeinsames Gespräch von Mieter und Eigentümer über Sanierungsmaßnahmen etc. wäre an dieser Stelle im Sinne des Klimaschutzziels.
Hausverwaltung, Projektierer, Wohnungsbaugesellschaft oder Bauträger können den Mehraufwand durch das BEHG mit dem Mainova CO2-Bepreisungsrechner überschlagen. Die Mehrkosten können Mieter durch sparsames Heizen senken. Wie wir hierbei wirkungsvoll unterstützen können, erfahren Interessenten in einer individuellen Beratung. Darüber hinaus steht Mainova mit weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zur Seite, zum Beispiel bei der Optimierung und Erneuerung von Heizungsanlagen.
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Energieeffizienz für Immobilien: Gebäude mit Plan
Jetzt also gilt es für die Immobilienbranche, ihre Konzepte bei Neubauten und Gebäudebeständen den politischen Klimaschutzzielen anzupassen. Die CO2-Bepreisung nach BEHG – wie oben vorgestellt – ist Strategie 1, initiiert durch die Bundesregierung: Sie sensibilisiert Verbraucher für einen gewissenhaften Ressourcenumgang und sorgt zugleich für einen CO2-Bepreisung bei Verwendung konventioneller Rohstoffe.
Strategie 2: Die Hebel selbst stellen und den Kurs auf CO2-Einsparungen in der Wohnungswirtschaft setzen. Herausforderungen bei den Bestandsimmobilien gibt es aktuell mehr als genug: Laut Statista 2020© waren im Jahr 2019 rund 24 % aller Heizungsanlagen in Wohnungen 25 Jahre alt, im Durchschnitt immerhin 16 Jahre. Wärmedämmung ist auch ein wichtiges Thema. Mainova geht Schritt für Schritt durch die Immobilie – von außen nach innen. Unsere Kunden profitieren im Rahmen unseres professionellen Energiemanagements von verschiedenen Dienstleistungen (kostenpflichtig) aus einer Hand. Neben der klimaneutralen Lieferung von Strom und Erdgas bieten wir:
1. Energieausweis für Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Neubau oder Sanierung einer Immobilie – rechtlich betrachtet besteht eine Pflicht des Gebäudeeigentümers zur unaufgeforderten Vorlage des Energieausweises.
2. Fördermittelberatung zu Bestandssanierungen und Neubau inklusive Übersicht über alle aktuellen Förder- und Forschungsmittel sowie Unterstützung bei der Antragstellung: Der Bund liefert hierzu zahlreiche Anreize, wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 50 % Zuschüssen und Krediten für energetisches Sanieren.
Quelle: © BAFA/Januar 2021
3. Thermografie – „wissen, wo die Wärme bleibt und wo genau sie aus dem Gebäude entweicht“ mit Hilfe von Wärmebildkameras, Untersuchungen der thermischen Gebäudehülle, Darstellung von Wärmebrücken sowie Analyse von Schwachstellen, auch zur nachträglichen Kontrolle von Sanierungsmaßnahmen
4. Heizungsanlagen, das maßgeschneiderte Gesamtenergie-Konzept mit Umbaumöglichkeit bei laufendem Betrieb, umfasst zum Beispiel die Erneuerung von Heizungsanlagen zu einer effizienten und klimaschonenden Anlagentechnik – ganz ohne Eigeninvestition und Betriebsrisiko!