Mainova Energieaudit
Bis zu 6000 €Förderung TOOLTIP
- Individuelle Analyse des Energieeinsatzes
- Maßnahmenplan zur Steigerung der Energieeffizienz
- Auditbericht gemäß DIN EN 16247-1
Einsparpotenziale aufdecken, Energiekosten senken
Halten Sie den Energieverbrauch im Unternehmen transparent: Nur eine präzise Analyse des Energieeinsatzes in Gebäuden, Anlagen und Systemen deckt mögliche Schwachstellen auf und ermöglicht eine fundierte energetische Bewertung – und damit konkrete Vorschläge zur Senkung Ihrer Verbrauchskosten.
Ihre Vorteile liegen auf der Hand: Mit dem Mainova Energieaudit nach DIN 16247-1 erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und schaffen die Basis für eine nachhaltige Energieoptimierung und rentable Investitionsentscheidungen. Die Auditpflicht gilt seit 2015 für Unternehmen und Organisationen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (Nicht-KMU) sind. Bei Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von unter 500.000 kWh/a reicht eine Meldung beim BAFA. Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh/a müssen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50.001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) haben. Ein Energieaudit muss alle vier Jahre erneuert werden, das Wiederholungsaudit bringt deutliche Vereinfachungen mit sich.
Für KMU gibt es die speziell auf kleinere und mittlere Unternehmen zugeschnittene Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, die sich am Energieaudit nach DIN EN 16247-1 orientiert.
Nutzen Sie unsere kompetente Rundum-Beratung
Gesetzlicher Rahmen für Ihr Energieaudit
Die Auditpflicht gilt seit 2015 bundesweit für alle Nicht-KMU. 2019 ist das novellierte EDL-G in Kraft getreten: Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 kWh pro Jahr fallen unter die sogenannte „Bagatellschwelle“ und müssen lediglich eine vereinfachte Online-Erklärung an das BAFA abgeben. Dahingegen sind Nicht-KMU, die darüber liegen, zu einer Online-Energieauditerklärung verpflichtet. Nutzen Sie unsere Beratung!
Ihr Energieaudit Schritt für Schritt
Unser Audit-Angebot umfasst folgende Prozessschritte, die wir kooperativ durchführen:
- Einleitender Kontakt: Am Anfang steht das Beratungsgespräch, in dem Anforderungen, Ziele und Umfang des Audits definiert werden. Basis hierfür sind erste Energiedaten (Jahresverbrauch Strom, Erdgas, Fernwärme etc.), die dabei helfen, ein individuelles Angebot zu erstellen. In Einzelfällen mit besonderer Struktur ist auch ein kostenfreier Ersttermin vor Ort mit einem Energieauditor möglich.
- Auftaktbesprechung: Ziel ist es, ein Energieauditteam zu bilden und Rahmenbedingungen festzulegen.
- Datenerfassung: Das zu auditierende Unternehmen liefert Daten und Dokumente, die für die Analyse des Energieeinsatzes relevant sind.
- Außeneinsatz: Im Rahmen einer Ortsbegehung wird das zu prüfende Objekt inspiziert und energierelevante Daten erhoben.
- Analyse: Die transparente Aufschlüsselung des Energieverbrauchs ermöglicht eine Ableitung von Maßnahmen, die die Effizienz des Unternehmens steigern können.
- Bericht: Der Bericht dient als Zusammenfassung sowie Veranschaulichung der Systematik und der Ergebnisse des durchgeführten Energieaudits.
- Abschlussbesprechung: In einer abschließenden Präsentation werden die Ergebnisse des Audits dargestellt und der Bericht anschließend überreicht.
Häufige Fragen zum Energieaudit
Das Energieaudit wird von der BAFA wie folgt beschrieben: „Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.“
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz größer 50 Mio. EUR und einer Jahresbilanzsumme größer 43 Mio. EUR. Hinzu kommt die Definition der Eigenständigkeit des Unternehmens: Wenn ein KMU mit einem Nicht-KMU verbunden ist (Anteil >25 %), so gilt es ebenfalls als Nicht-KMU und fällt unter die gesetzliche Auditpflicht. Von der Auditpflicht befreit sind Unternehmen, die bereits erfolgreich ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 eingeführt haben.
KMU des produzierenden Gewerbes schaffen sich mit einem Energieaudit die Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung nach EEG bzw. des Spitzenausgleichs nach Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz.
Nach EDL-G agiert ein Energieauditor hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral und ist beim BAFA registriert. Für die Registrierung muss der Auditor über eine angemessene Qualifikation und entsprechende Berufserfahrung verfügen.
Mit der Durchführung des Mainova Energieaudits erfüllen Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben und erhalten zugleich konkrete Vorschläge, um die eigene Energieeffizienz zu verbessern. Dies kann wiederum zu einer Reduzierung der Energiekosten führen. Im Zuge der Energieaudit-Pflicht werden die Energieverbräuche über mehrere Jahre fortgeschrieben, die Werte verglichen – und Trends erkannt. Dadurch können das Management und Energie-Entscheider erfassen, ob Einsparmaßnahmen zu den erwarteten Einsparungen führen. Auch Trends hin zu Mehrverbräuchen werden aufgedeckt. Die Kosten für ein Energieaudit schwanken zwischen einigen Hundert bis zu wenigen Tausend Euro. Für das Angebot spielen die Anzahl der zu auditierenden Standorte ebenso eine Rolle wie die Qualität des Energieaudits und der angebotene Leistungsumfang Ihres Auditors. Wichtig sind auch die Komplexität der Energieanwendungen und die Frage, ob es sich um ein Wiederholungs- oder Erstaudit handelt.
Ich berate Sie zum Energieaudit
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Mit einer modernen LED-Lichtlösung senken Sie dauerhaft den Energieverbrauch und die Wartungskosten.
Thermografie
Identifizieren Sie Wärmeverluste in Gebäuden und verbessern Sie die Energiebilanz.
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Bringen Sie Ihre Lüftungsanlage auf den neuesten Stand und reduzieren Sie Ihre Betriebskosten.
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