Mann sitz am Schreibtisch mit Monitor auf dem eine E-Rechnung sichtbar ist

E-Rechnung

Wie E-Rechnungen funktionieren und was sich mit der elektronischen Rechnungsstellung für Sie ändert

Empfangsadresse mitteilen

E-Rechnungen: effiziente Rechnungsstellung nach gesetzlichen Standards

Umstellung auf E-Rechnungen

Seit dem 1. Januar 2025 greifen die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung. E-Rechnungen sind elektronische Rechnungen, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt und übermittelt werden. Sie bieten Unternehmen viele Vorteile. Wichtig: Eine reine PDF-Datei stellt keine E-Rechnung dar, da sie nicht die notwendigen strukturierten Daten enthält, die für eine automatisierte Verarbeitung erforderlich sind. Im Jahr 2025 stellen wir den Rechnungsempfang für unsere Geschäftskunden sukzessive auf E-Rechnungen um. Damit ermöglichen wir Ihnen eine effiziente Abwicklung, die den aktuellen gesetzlichen Standards entspricht. Sie erhalten Ihre digitale Energierechnung kostenfrei im ZUGFeRD-Format oder als XRechnung.

Vorteile für Unternehmen

  • Elektronische Rechnungsformate: ZUGFeRD oder XRechnung – Sie haben die Wahl
  • Schnellere Bearbeitung: Elektronische Rechnungen können sofort verarbeitet werden
  • Bessere Nachverfolgbarkeit: Digitale Rechnungen werden direkt in Ihr Buchhaltungssystem integriert
  • Fehlerreduktion: Die automatische Verarbeitung senkt die Fehlerquote
  • Rechtliche Konformität: Sie erfüllen die E-Rechnungspflicht
  • Umweltfreundlich: Mit digitalen Rechnungen werden Ressourcen geschont

Wie funktioniert die E-Rechnung?

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Empfang ermöglichen

E-Rechnungen werden zum Standard für effiziente Abrechnungen im B2B-Bereich. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

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Anmeldung absenden

ZUGFeRD oder XRechnung? Entscheiden Sie sich für Ihr elektronisches Rechnungsformat. Um sich für die E-Rechnung anzumelden, füllen Sie das Formular mit Ihrer Empfangsadresse aus.

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E-Rechnung erhalten

Nach Ihrer Anmeldung stellen wir den Versandweg um. Alternativ werden Sie im Laufe des Jahres automatisch auf den Versand per ZUGFeRD-Rechnung umgestellt. Wir informieren Sie rechtzeitig.

E-Rechnungspflicht: Das gilt für Rechnungsempfänger

Seit dem 1. Januar 2025 ist es gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) verpflichtend, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen zu können. Das bedeutet, dass die Zustimmung des Empfängers zur Übermittlung elektronischer Rechnungen nicht mehr erforderlich ist. Unternehmen und öffentliche Stellen müssen somit sicherstellen, dass sie in der Lage sind, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, eine Empfangsadresse mitzuteilen. Warum die verpflichtende E-Rechnung für Unternehmen kommt? Die Änderung zielt darauf ab, den Rechnungsprozess effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten.

ZUGFeRD oder XRechnung – so empfangen Sie Ihre Mainova E-Rechnung

Wir bieten Ihnen zahlreiche Serviceleistungen, die Ihren Alltag rund um das Thema Energie erleichtern. Im Laufe des Jahres 2025 werden wir Sie automatisch nach vorheriger Ankündigung auf das ZUGFeRD-Format umstellen. Sie wollen nicht warten? Gerne können Sie uns jetzt schon Ihre Empfangsadresse mitteilen. ZUGFeRD verbindet die Vorteile der beiden Formate PDF und XML. Wenn Sie alternativ das elektronische Rechnungsformat XRechnung wünschen, teilen Sie uns das bitte mit. Beide E-Rechnungsformate entsprechen den gesetzlichen Anforderungen:

  1. ZUGFeRD-Rechnung: Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht aus zwei Teilen: einer visuellen Darstellung im PDF-Format und einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Teil, der als Anhang beigefügt wird.
  2. XRechnung: Die XRechnung besteht ausschließlich aus einer strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datei.

Wir sind für Sie da! Sie haben weitere Fragen zum elektronischen Rechnungsformat oder zu Ihrer individuellen Umstellung auf E-Rechnungen? Werfen Sie einen Blick in die FAQ oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne. Wenn Ihr Buchhaltungssystem noch nicht so weit ist, finden wir gemeinsam eine Übergangslösung.

Beispielrechnung herunterladen (XML)

Beispielrechnung herunterladen (ZUGFeRD)

Häufige Fragen zu elektronischen Rechnungen

Um sich für die E-Rechnung anzumelden, füllen Sie einfach das Formular mit Ihrer gewünschten Empfangsadresse aus. Wir stellen den Versandweg anschließend um. Alternativ werden Sie im Laufe des Jahres automatisch auf den Versand per E-Rechnung umgestellt. Darüber informieren wir Sie rechtzeitig per E-Mail oder per Brief. Nehmen Sie bei weiteren Fragen gerne Kontakt mit uns auf.

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Wir unterstützen die gängigen elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung, die beide den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. ZUGFeRD ist das bevorzugte Format, aber Sie können wählen, welches Format Sie erhalten möchten.

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Ja, Sie können Ihre E-Rechnung ausdrucken. Obwohl die E-Rechnung elektronisch übermittelt wird, haben Sie die Möglichkeit, sie bei Bedarf auszudrucken und in Papierform aufzubewahren. Besonders die PDF-Datei im ZUGFeRD-Format bietet eine vertraute Visualisierung.

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Ihre Daten sind bei uns sicher. Die Mainova AG verwendet moderne Verschlüsselungstechnologien und Sicherheitsprotokolle, um Ihre persönlichen und finanziellen Informationen zu schützen. Ihre E-Rechnung wird sicher übermittelt und gespeichert.

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Sollten Sie Ihre E-Rechnung nicht erhalten, überprüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner. Wenn die E-Rechnung dort nicht zu finden ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren Kundenservice, um das Problem schnellstmöglich zu lösen:

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Empfangsadresse für E-Rechnungen mitteilen


Wir beraten Sie rund um Ihre E-Rechnung

Bei Fragen zur E-Rechnungspflicht, zum gewünschten elektronischen Rechnungsformat und zum Ablauf Ihrer Umstellung auf E-Rechnungen sind wir gerne für Sie da.

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