Energieausweis für Nichtwohngebäude erstellen
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Einen Energieausweis benötigen Sie bei Vermietung oder Verkauf.
Die Vorteile des Energieausweises
Gut für alle Beteiligten: Kaufinteressenten und Eigentümer profitieren gleichermaßen von einem Energieausweis, denn das Dokument enthält eine energetische Bestandsaufnahme mit Empfehlungen zur Modernisierung des Gebäudes. Die Empfehlungen zeigen wichtige Einsparpotenziale auf.
Zudem beinhalten die Ausweise eine Energieeffizienzklasse: Von A+ für Gebäude mit sehr guter Energieeffizienz bis H für nicht effiziente Gebäude. Dies erleichtert die Bewertung und den Vergleich von Immobilien und erhöht bei guten Werten die Marktchancen.
Was Sie über den Energieausweis wissen müssen
Für Vermieter oder Verkäufer von Gebäuden: Sabine Kunkel von der ABGnova erläutert, was es bei der Beantragung eines Energieausweises zu beachten gilt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ist für Vermieter und Verkäufer von Gewerbeobjekten ein Energieausweis für Nichtwohngebäude/Gewerbeimmobilien vorgeschrieben. Dieser muss potenziellen Käufern, Mietern oder Pächtern eines Gebäudes bereits bei der ersten Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden.
Der Energieausausweis für Nichtwohngebäude wird auch benötigt, wenn der Gewerbeanteil eines Wohngebäudes über 10 % liegt und sich die technische Ausstattung von der Wohnnutzung unterscheidet.
Hinzu kommt die Energieausweis-Aushangpflicht, die für bestimmte Gewerbeimmobilien gilt. Konkret heißt das: Seit 2015 muss bei behördlich genutzten Gebäuden mit Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern der Energieausweis ausgehängt werden.
Auch bei nichtbehördlichen Gebäuden mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche und mit starkem Publikumsverkehr wie zum Beispiel Hotels, Banken oder größeren Geschäften ist ein solcher Aushang verpflichtend.
Art des Energieausweises wählen
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Die Berechnungsgrundlage für den Verbrauchsausweis sind der gemessene Energieverbrauch von drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden und die Nutzfläche des Gebäudes.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis für Nichtwohngebäude wird von unserem Partner SEnerCon erstellt. Vertragspartner und Ansprechpartner ist daher ausschließlich die SEnerCon GmbH.
Ihre Verbrauchswerte können Sie bequem im Online-Tool von SEnerCon eingeben.
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Bedarfsorientierter Energieausweis
Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude bewertet die energetische Qualität der gesamten Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Außerdem wird der Energiebedarf für Beleuchtung, Lüftung und Klimatisierung berücksichtigt.
Bei verschiedenen Nutzungen werden Nutzungszonen einbezogen. Die energetische Bilanzierung und die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen sind somit sehr viel konkreter als beim Verbrauchsausweis. Die aufwendige Datenaufnahme ist online nicht möglich.
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Häufig gestellte Fragen
Ebenso wie bei Wohngebäuden gibt es auch für Immobilien mit einer gewerblichen Nutzung zwei unterschiedliche Energieausweise: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
- Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Immobilie.
- Der Bedarfsausweis hingegen gibt den theoretischen Energiebedarf an, der sich aus dem Zustand der Immobilie ergibt.
Bei Nichtwohngebäuden besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen den beiden verschiedenen Energieausweistypen. Ab Erstellung ist der Ausweis für 10 Jahre gültig.
Beantragen Sie den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude online. Welche Daten Sie im Online-Tool eingeben müssen, entnehmen Sie bitte dem Fragebogen. Nach einer Plausibilitätsprüfung erhalten Sie Ihren Energieausweis als PDF-Dokument zum Ausdrucken per E-Mail.
Wenn Sie diesen Service das erste Mal nutzen, ist eine Registrierung für das Online-Tool notwendig.