Aktuelle Förderprogramme - „Modernisierungen zeitnah angehen“

22.02.2025

2 Minuten

Noch sind die Fördertöpfe im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) gut gefüllt. Immobilienunternehmen, die ein mindestens fünf Jahre altes Gebäude modernisieren wollen, können davon direkt profitieren. Die Energieeffizienz Expertinnen Sabine Kunkel und Sofia Caliendo des Mainova Tochterunternehmens ABGnova geben im Interview einen Überblick. Beide sind speziell für Einzelmaßnahmen, Effizienzhäuser und die Energieberatung für Gebäude zugelassen.

Sabine Kunkel und Sofia Caliendo, Energie­Effizienz­Expertinnen bei der ABGnova

Frau Kunkel, welche Förderungen kann man für die Verbesserung des Wärmeschutzes eines Mehrfamilienhauses bekommen?

Zuschüsse gibt es für Dämmarbeiten, zum Beispiel an der Fassade, am Dach oder an der obersten Geschossdecke. Aber auch neue Fenster und Türen werden bezuschusst. Förderfähig sind die Investitionen, Installationskosten und die sogenannten Umfeldmaßnahmen mit maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr und 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Hat man zuvor einen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, sind es sogar maximal 60.000 Euro und 20 Prozent der förderfähigen Kosten. 

Frau Caliendo, welche Anforderungen an die Qualität der Modernisierung sind zu erfüllen?

Das Maß für die Qualität ist der Wärmedurchgangskoeffizient, auch U­Wert genannt. Bei Dämmarbeiten dürfen niedrige U­Werte nicht überschritten werden, zum Beispiel bei der Außenwand 0,20 W/m2K. Die Einheit beschreibt die hindurchströmende Energie pro Quadratmeter in Kelvin. Bei allen Vorhaben ist zudem auf eine luftdichte Ausführung zu achten und Maßnahmen zum Feuchteschutz zu prüfen. 

Sie begleiten als Energie-Effizienz-Expertinnen viele Förderprojekte. Wie läuft so ein Projekt ab?

Kunkel: Ja, die Einbindung von Energie­Effizienz­Expertinnen (EEEs) ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wir beraten bei dem Projekt fachlich und sorgen dafür, dass die geforderte Qualität umgesetzt wird. Dazu werden zunächst Maßnahmen geplant und Angebote eingeholt. Dann – und das ist recht neu – wird mit dem ausführenden Unternehmen ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung geschlossen. Das bedeutet, dass die Beauftragung unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht. Danach erstellen wir die „Technische Projektbeschreibung“.

Caliendo: Das investierende Unternehmen kann die EEEs durch Vollmacht auch beauftragen, den Förderantrag zu stellen. Nach der Förderzusage beginnt die Umsetzung, allerdings ist das vorher auch schon auf eigenes Risiko möglich. Nach der Umsetzung folgt der „Technische Projektnachweis“ durch die EEEs. Die Nachweise werden eingereicht und schließlich wird der Zuschuss ausgezahlt. 

Kunkel: In der Praxis ist es weniger kompliziert als es klingt. Wir erhalten viele positive Förderzusagen für unsere Kundinnen und Kunden. Allerdings kann die Förderrichtlinie jederzeit geändert werden. Daher ist besser, die Modernisierung anzugehen, solange es die Zuschüsse noch gibt.

Im Bild: Sabine Kunkel (links) und Sofia Caliendo, Energie­Effizienz­Expertinnen bei der ABGnova

 

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern. 

Sabine Kunkel (Wohn­ und Nichtwohngebäude) 

Tel.: 069 213 84104 

E­Mail: s.kunkel@abgnova.de

 

Sofia Caliendo (Wohngebäude) 

Tel.: 069 213 84103 

E­Mail:

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