Vor dem Heizungseinbau beachten: GEG-Beratungspflicht bei neuen fossilen Heizungen

30.09.2024

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Wer eine Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, ist seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet, sich vorher fachkundig beraten zu lassen.

Taschenrechner und Zettel mit Aufschrift "Gebäudeenergiegesetz"

Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch fossile Brennstoffe abgedeckt. Um den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung anzuschieben, gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Regelungen gemäß dem GEG. Für Eigentümer und Eigentümerinnen von 
Bestandsimmobilien und Bauherren von neuen Gebäuden wirft das eine Reihe von Fragen auf: 

  • Welche Heizungstechnologien kommen infrage? 
  • Wie kann eine zukunftssichere Entscheidung aussehen? 
  • Wie wird ein eventueller Übergang gestaltet?

Um darauf Antworten zu finden, sieht das GEG in § 71 Abs. 11 eine Pflichtberatung für alle vor, die eine Heizung mit Verbrennungstechnik neu installieren lassen möchten. 
Diese Beratung muss auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit hinweisen, insbesondere aufgrund der ansteigenden Kohlenstoffdioxid-Bepreisung. Zudem ist sie von einer fachkundigen Person durchzuführen. Im Sinne des Gesetzes sind das beispielsweise Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder Energieberaterinnen und -berater. Geschäftskunden der Mainova können sich für die Beratung an das Mainova-Tochterunternehmen ABGnova wenden. 

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