§ 19 StromNEV – so sparen Sie am Netzentgelt
16.06.2021
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Aufgrund der Pandemie haben viele Unternehmen, darunter vielleicht auch Sie, zum Beispiel durch Kurzarbeit ihren Schichtbetrieb umstrukturiert und die Spitzenlast in lastschwache Nebenzeiten verlagert. Die wenigsten Unternehmen jedoch wissen, dass das bares Geld wert ist und vom Staat belohnt wird!
Autor: Christian Flöring
Aufgrund der Pandemie haben viele Unternehmen, darunter vielleicht auch Sie, zum Beispiel durch Kurzarbeit ihren Schichtbetrieb umstrukturiert und die Spitzenlast in lastschwache Nebenzeiten verlagert. Die wenigsten Unternehmen jedoch wissen, dass das bares Geld wert ist und vom Staat belohnt wird!
Danach haben Sie sicher schon einmal im Netz gesucht: „stromnev 19“, „stromnev umlage“ oder Ähnliches. Das Ergebnis: § 19 Stromnetzentgeltverordnung, kurz StromNEV. Und spätestens da sind Sie vielleicht schon wieder ausgestiegen. Paragrafenlatein ist nicht Ihr Kerngebiet. Doch was genau steckt dahinter und vor allem: Gehören Sie zu den Unternehmen, für die dieser § 19 doch ganz interessant sein könnte? Lohnt sich hier und jetzt für Sie das Weiterlesen? Ein klares Ja! Denn es geht um Ihr Geld – genauer gesagt, um Ihr Netzentgelt, das Sie Jahr für Jahr um bis zu 80 % reduzieren könnten. Schon gewusst? Das Netzentgelt macht knapp ein Viertel Ihrer Stromkosten aus. Ein Entgelt-Check lohnt sich daher in jedem Fall!
Machen Sie jetzt den Entgelt-Check!
Worum geht es? Um den Klimaschutz und die Netzstabilität. Sie bildet eine der Grundvoraussetzungen für den Erfolg der Energiewende. Durch den zunehmenden Anteil von erneuerbaren Energien jedoch wird die Sicherung der Netzstabilität immer schwieriger. Der Gesetzgeber hat daher entschieden: Wer als Unternehmer durch sein Nutzungsverhalten einen positiven Beitrag zur Netzstabilisierung leistet, wird belohnt. So einfach ist das.
Fakt ist: Viele Unternehmen verschenken jedes Jahr bares Geld – und das nicht zu knapp. Wir reden hier von bis zu sechsstelligen Summen pro Jahr. Das lässt sich vermeiden, wenn Sie Ihr Verhalten in der Stromnutzung ändern oder es vielleicht aufgrund der Situation in den letzten Monaten schon längst getan haben. Das alleine schon berechtigt für einen entsprechenden Antrag. Sicher fragen Sie sich jetzt:
- Was muss ich dafür tun?
- Gehört mein Unternehmen dazu?
- Wie hoch sind die möglichen Einsparungen?
Die erste Frage ist erfreulich einfach zu beantworten: Sie müssen sich weder durch einen Paragrafendschungel kämpfen noch Ihr Verbrauchsverhalten analysieren – das alles machen wir für Sie. Wir begleiten Sie bei der Regelung der vertraglichen Inhalte und übernehmen die Antragstellung gegenüber der Bundesnetzagentur für Sie. Lassen Sie sich komfortabel von uns beraten und starten Sie Ihr neues Energieverhalten mit einem individuellen Entgelt-Check!
Jetzt Kontakt aufnehmen: Sind Sie ein atypischer Nutzer?
Atypische oder stromintensive Netznutzung? Wir klären das.
Zu Ihrer Frage 2: Gehört mein Unternehmen dazu?
Der § 19 StromNEV ist tatsächlich für eine Vielzahl von Unternehmen interessant, zum Beispiel für
- den Mittelstand,
- das produzierende Gewerbe,
- die Prozessindustrie,
- die Plastik- und Kunststoffindustrie sowie
- die Automobil- und Metallindustrie.
Alles, was wir tun müssen, ist zu belegen, dass Sie in den vom Netzbetreiber definierten Nebenzeiten besonders viel Strom verbrauchen (atypische Netznutzung). Fertig! Auch Unternehmen mit einem grundsätzlich hohen Energieverbrauch sind antragsberechtigt (stromintensive Netznutzung): mit mindestens 10 Gigawattstunden Strom pro Kalenderjahr bei einer Benutzungsdauer von mindestens 7.000 Stunden im Jahr (ca. 20 Stunden pro Kalendertag).
Zu viele Zahlen? Wir sagen Ihnen, wo Sie liegen.
Und last not least Frage 3: Wie hoch sind die möglichen Einsparungen?
Ist der Beleg Ihrer Stromnutzung außerhalb der Hochlastzeitfenster erbracht, können Sie von einer Senkung Ihres Netzentgelts von bis zu 80 % profitieren. Stromintensiven Nutzern winkt sogar ein bis zu 90 % günstigeres individuelles Netzentgelt. Da lohnt sich ein Entgelt-Check auf jeden Fall. Analyse, Empfehlung, Antragstellung und das Monitoring im Hinblick auf Fristen übernehmen wir gerne für Sie – jeweils zur jährlichen Meldefrist am 30. September. Im Jahr 2020 haben viele der von Mainova versorgten Unternehmen durch eine atypische Netznutzung mehr Netzentgelt eingespart. Zum Beispiel:
- 45.000–50.000 € Einsparung in 2020 (bei einem Netzentgelt von 550.000 €/Jahr) für einen Sportparkbetreiber durch die vorwiegende Stromnutzung an den Wochenenden sowie
- 22.000 € Einsparung in 2020 (bei einem Netzentgelt von 77.000 €/Jahr) für einen großen Hotellerie-Kunden durch einen gezielteren atypischen Stromverbrauch.
Und jetzt sind Sie dran: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Mehr Informationen dazu finden Sie im Whitepaper § 19 StromNEV.
Lesen Sie auch: § 19 StromNEV Abs. 2 – einfach mal gegen den Strom schwimmen!