§ 19 StromNEV: So sparen Unternehmen am Netzentgelt
27.01.2025
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Leistungsstark, klimagerecht und jederzeit verlässlich: Die Netzqualität und Stabilität der Stromnetze sind für den Erfolg der Energiewende unverzichtbar. Daher bietet der Gesetzgeber Unternehmen lukrative Anreize, um aktiv zur Netzstabilität beizutragen.

Themenübersicht:
Viele Unternehmen verschenken jedes Jahr Geld – und das teils nicht zu knapp. Das Sparpotenzial von § 19 StromNEV bleibt oft ungenutzt: Wer konstant einen hohen Verbrauch nachweist oder große Mengen Strom in lastschwachen Zeiten einsetzt, kann ein reduziertes Netzentgelt beantragen und seine Stromkosten senken. Denn dieses Verbrauchsverhalten wird als positiver Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze bewertet und belohnt. Warum es die Anreize gibt? Stabile Netze sind das Rückgrat der Energiewende und für das Erreichen der Klimaziele unerlässlich. Mainova begleitet Geschäftskunden durch den Prozess.
Gemeinsam zum Erfolg: Die Energiewende braucht Mitdenker
Zugegeben: Paragraf 19 Stromnetzentgeltverordnung, kurz StromNEV, klingt zunächst nicht besonders spannend. Aber es steckt so viel Einsparpotenzial dahinter, dass es sich für Unternehmen lohnt, tiefer in das Thema einzusteigen. Worum es geht? Um wirksamen Klimaschutz und um die Netzstabilität. Die ist eine Grundvoraussetzung für den Erfolg der Energiewende. Schon bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch mindestens 80 % betragen – trotz des vorhersehbaren Anstiegs der Stromproduktion. Die Uhr tickt also!
Aktiv zur Netzstabilisierung beitragen
Derzeit liegen wir beim öffentlichen Strommix gut im Rennen und 2024 war erneut ein starkes Jahr für Wind, Solar und Co. Doch der wachsende EE-Zubau birgt große Herausforderungen und die Sicherung der Netzstabilität wird zunehmend komplex. Was ist, wenn nur ein laues Lüftchen weht oder die Sonnenkraft durch Wolken geschmälert wird? Wie können die Netze entlastet werden, wenn die Einspeisung aus Erneuerbaren den Strombedarf übersteigt? Der klimagerechte Ausbau der Stromnetze ist eine Mammutaufgabe, die auch Mainova engagiert gestaltet. Der Gesetzgeber sagt: Wer als Unternehmen mitdenkt und durch sein Nutzungsverhalten einen Beitrag zur Netzstabilisierung leistet kann von einer Entlastung beim Netzentgelt profitieren.
Die StromNEV und Aussichten auf ein individuelles Netzentgelt
Kurz gesagt, regelt die Stromnetzentgeltverordnung die Ermittlung, Festlegung und Veröffentlichung der Netzentgelte. Der jeweilige Netzbetreiber erhebt diese Gebühr für den Transport und die Verteilung des Stroms. Netzbetreiber kümmern sich auch um Wartung, Erneuerung und Ausbau der Netzinfrastruktur. Grundsätzlich werden Netzentgelte von allen Verbrauchern über die Stromrechnung gezahlt; im Regelfall sind sie ein durchaus erheblicher Bestandteil des Strompreises. Doch es gibt Ausnahmen und die Anwendungsfälle sind in § 19 StromNEV definiert. Stromintensive und atypische Netznutzer können eine anteilige, mitunter sehr großzügige Befreiung vom Netzentgelt beantragen – und ihre Gesamtkosten für den Strombezug senken!

Für wen § 19 StromNEV interessant ist
Einsparpotenziale für stromintensive und atypische Nutzer
Die Frage aller Fragen: Für wen ist § 19 StromNEV denn nun tatsächlich interessant? Die Antwort: für viele! Vom Mittelstand und produzierenden Gewerbe über die Prozessindustrie bis zur Plastik- und Kunststoffindustrie oder Automobil- und Metallindustrie – ein Entgelt-Check lohnt sich in jedem Fall. Das Einsparpotenzial ist mehr als attraktiv. Grundsätzlich sind Unternehmen aus zwei Nutzerkategorien antragsberechtigt:
- Stromintensive Unternehmen: Als stromintensiv gelten Unternehmen, die an einer Abnahmestelle pro Kalenderjahr mindestens 10 GWh Strom aus dem allgemeinen Stromnetz beziehen. Für ihren eigenen Verbrauch. Dabei müssen sie eine Benutzungsdauer von mindestens 7.000 Stunden im Jahr (das sind rund 20 Stunden pro Kalendertag) erreichen. In diesem Fall winkt eine Netzentgeltbefreiung von bis zu 90 %. Der Gesetzgeber stützt sich dabei auf die Tatsache, dass sehr energieintensive Unternehmen die Netze nicht belasten, sondern durch ihre gleichmäßige, planbare Nutzung eine stabilisierende Wirkung haben.
- Atypische Netznutzer: Atypische Netznutzer müssen nachweisen, dass sie besonders viel Strom in festgelegten Nebenzeiten verbrauchen. Dann ist das Stromnetz vergleichsweise wenig belastet. Ist der Beleg der Stromnutzung außerhalb der Hochlastzeitfenster erbracht, können Unternehmen von einer Senkung des Netzentgelts um bis zu 80 % profitieren. Gut zu wissen: Die Hochlastzeitfenster ermitteln die Netzbetreiber jeweils bis zum 31. Oktober für das Folgejahr. Die Mainova-Tochter NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH beispielsweise veröffentlicht ihre Angaben in den Netz- und Energiestrukturdaten nach § 19 StromNEV.
Mögliche Reduzierung des Netzentgelts – jetzt starten
Der Anspruch eines Unternehmens auf ein individuelles Netzentgelt wird von der Bundesnetzagentur geprüft. Die Anzeigen müssen spätestens bis zum 30. September des Jahres eingehen, für das die Netzentgeltreduzierung erstmalig erfolgen soll. Ob maximale Jahreshöchstleistung des Vorjahres oder maximale Jahreshöchstleistung, die für das erste Genehmigungsjahr prognostiziert ist: Jede Meldung muss umfangreiche Verbrauchsdaten abdecken. Darüber hinaus sind Angaben zur Abnahmestelle, zum Netzbetreiber und zur Spannungsebene einzureichen. Ja, das ist tatsächlich ein komplexer Prozess. Und schneller als erwartet ist die Frist vorbei. Doch keine Sorge – Unternehmen müssen sich weder mit Paragrafenlatein auseinandersetzen noch aufwendig ihr Verbrauchsverhalten analysieren. Dafür gibt es Mainova. Wir haben alle To-dos im Blick und kümmern uns um die Antragstellung. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten und starten Sie mit einem individuellen Entgelt-Check!
Hinweise zum Genehmigungsverfahren
Entspricht die Abnahmestelle den gesetzlichen Vorgaben? Sind alle technischen Voraussetzungen erfüllt? Welche formalen Kriterien sind bei der Anzeige einzuhalten? Und wie viel Potenzial besteht im Unternehmen? Analyse, Empfehlung, Antragstellung und Monitoring übernehmen wir gerne – jeweils zur jährlichen Meldefrist am 30. September.
Wichtige Hinweise: Eine Anzeige kann im Nachhinein rückgängig gemacht werden, sofern die angezeigten Prognosen nicht erfüllt wurden. Dann wird das reguläre Netzentgelt fällig. Für Unternehmen, die sich schon einmal erfolglos um eine Entlastung nach § 19 StromNEV bemüht haben, lohnt oft ein zweiter Versuch. Gesetzliche Anforderungen verändern sich und daher ist es durchaus möglich, dass eine Anzeige nun genehmigungswürdig ist.
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Verbrauch und Energiekosten ganzheitlich betrachten
Energiekosten und die sichere Verfügbarkeit von Strom und Gas sind für Unternehmen immens wichtig. Das Prinzip von § 19 StromNEV schafft hier eine Win-win-Situation. Begünstigte Netznutzer tragen aktiv zur Stabilität der Stromnetze bei und können ihr Netzentgelt spürbar senken. Doch damit sollten Sie sich nicht zufrieden geben, denn beim Thema Einsparungen geht so viel mehr! Stichwort: Energieeffizienz. Bereits jetzt fordert der Gesetzgeber in verschiedenen Verbrauchskategorien strategische Effizienzmaßnahmen ein. Intelligente Strategien und moderne Technologien bieten enormes Potenzial. Energiemanagement nach ISO 50001, Energieaudits, die Optimierung von Licht und Lüftung, ein USV-Check – gemeinsam optimieren wir nachhaltig Ihren Energieverbrauch.
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