Vorteile eines intelligenten Messsystems

Das Einsparpotential hängt von vielen individuellen Faktoren ab und ist damit von Kunde zu Kunde unterschiedlich. Die Stromersparnis dürfte bei einem bis fünf % liegen.

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Der Messstellenbetreiber ist nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG-E, § 35 Abs.1) dazu verpflichtet, folgende Standardleistungen zu erbringen:

  • Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway
  • Zählerstandsgangmessung bei >10.000 kWh/a
  • Übermittlung erforderlicher Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit
  • Software- und Informationsbereitstellung über das Potential intelligenter Messsysteme
  • Bereithalten einer Kommunikationslösung
  • Möglichkeit der Anbindung an Erzeugungsanlagen
  • Erfüllung weitere Pflichten nach §§ 47 und 75

Der grundzuständige Messstellenbetreiber darf für die Erfüllung der Standardleistungen nicht mehr als die Preisobergrenze (POG) verlangen. Ergänzend zu den gesetzlich vorgeschriebenen Standardleistungen werden Sie auch Zusatzleistungen hinzubuchen können. Verfügbare Produkte finden Sie dann hier auf dieser Seite.

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Nein, der Verbrauch einzelner Geräte ist auch mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Normalfall nicht messbar. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich den Verbrauch zu verschiedenen Zeitintervallen anzeigen zu lassen. Damit lassen sich gegebenenfalls Rückschlüsse auf den Verbrauch einzelner Geräte ziehen. Ihren Geräteverbrauch im Standby ermitteln Sie am besten durch die Betrachtung der Verbräuche in der Nacht, wenn alle Geräte ausgeschaltet sind.

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