Neues von der Wärmewende
29.12.2023
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird an das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gekoppelt. Die Anforderungen an neue Heizungen werden damit an kommunale Wärmepläne geknüpft.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird an das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gekoppelt. Die Anforderungen an neue Heizungen werden damit an kommunale Wärmepläne geknüpft.
Nach langer Diskussion in Politik und Öffentlichkeit wurde im September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag verabschiedet. Damit müssen ab 2024 neue Heizungen im Neubau mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Zulässig sind etwa Wärmenetzanschlüsse, Wärmepumpen, Wasserstoffheizungen und Wärmepumpen-Hybridheizungen.
Beim Heizungstausch im Gebäudebestand wird diese Anforderung an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Dazu tritt am 01.01.2024 das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft. Es sieht vor, dass in Großstädten spätestens bis Mitte 2026 Wärmepläne erstellt werden müssen, in allen anderen Gemeinden spätestens bis Mitte 2028. Liegen diese Wärmepläne noch nicht vor, dürfen übergangsweise weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Dann gelten jedoch ab 2029 schrittweise steigende Mindestanteile an Biomasse oder Wasserstoff.
Regelungen für Wasserstoff und Wärmenetze
Wasserstofffähige Gasheizungen hingegen können in Neubau und Bestand eingebaut werden, wenn das Gebäude in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet liegt, das spätestens bis Ende 2044 vollständig mit Wasserstoff versorgt wird, und wenn bis Mitte 2028 ein Fahrplan zur Umstellung des Netzes vorliegt. Auch für Wärmenetze gelten Vorgaben. Bestandsnetze sollen ab 2030 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 80 % Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nutzen, für neue Netze gilt ab 2024 ein Anteil von mindestens 65 %. Mainova begrüßt die Kopplung der beiden Gesetze und setzt sich für weitere Verbesserungen ein.