Mainova Zentrale in Frankfurt

Corporate Governance

Wir stehen für nachhaltige Wertschöpfung

Gute Unternehmensführung als Grundvoraussetzung

Die Schaffung nachhaltiger Werte für unser Unternehmen und die Menschen in der Region ist für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat ein entscheidender Motivator. Gute Unternehmensführung ist eine Grundvoraussetzung für diese Wertschöpfung und den Erhalt des Vertrauens, das die Menschen in der Region der Mainova entgegenbringen.

Aus diesem Grunde begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der die Schaffung von Transparenz und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zum Ziel hat. Gute Unternehmensführung muss stetig neu auf den Prüfstand gestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat nehmen daher regelmäßige Überprüfungen der aktuellen Praxis vor und setzen sich intensiv mit den Änderungen im Corporate Governance Kodex auseinander.

Erklärung zur Unternehmensführung

Gemäß §§ 289f und 315d HGB berichten Vorstand und Aufsichtsrat nachfolgend über die Unternehmensführung beziehungsweise die Corporate Governance des Mainova-Konzerns.

Entsprechenserklärung

Nach § 161 Satz 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.

Hinweisgebersystem der Mainova

Mainova bietet ihren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie Dritten die Möglichkeit, über die interne Meldestelle der Mainova AG Verdachtsmeldungen zu möglichen Gesetzesverstößen wie Korruption, Betrug, Untreue oder weiteren schweren Unregelmäßigkeiten abzugeben. Diese Meldungen können auch anonym erfolgen. Die Abgabe eines Hinweises an das Compliance Team der Mainova ist kostenlos.

Hinweisgebende Personen erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang ihrer Meldung. Eingegangene Verdachtsmeldungen werden dokumentiert und sorgfältig bearbeitet, wobei der bestmögliche Schutz der Identität der hinweisgebenden Person gewährleistet wird. Wir garantieren das höchste Maß an Vertraulichkeit. Die Mainova bietet umfassenden Schutz vor Benachteiligungen (Repressalien), für Personen, die berechtigten Gründe zur Annahme haben, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.

Innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung des Eingangs ihrer Verdachtsmeldung erhalten hinweisgebende Personen eine Rückmeldung über die geplanten sowie bereits ergriffenen Maßnahmen und die Gründe dafür. Auch wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung.

Sollten Sie sich mit einem Hinweis an die Ombudsfrau der Mainova wenden, ist dies ebenfalls kostenlos. Dies umfasst insbesondere eine Ersteinschätzung, ob es sich um einen Verdachtsfall nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) handeln könnte sowie eine Beratung zum weiteren Fortgang des Verfahrens.

Seit dem 01.01.2023 sind die Mainova und die vollkonsolidierten Beteiligungen (> 50 %) zur Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verpflichtet. Eine maßgebliche Verpflichtung ist die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens sowie die Veröffentlichung einer Verfahrensordnung (§ 8 Abs. 2 LkSG) zur Meldung von Beschwerden oder Hinweisen von potenziellen und tatsächlichen Verletzungen menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette und insbesondere im eigenen Geschäftsbereich. Das Beschwerdeverfahren wurde an ein bereits bestehendes standardisiertes Hinweisgebersystem angeknüpft.

Haben Sie LkSG-relevante Beschwerden oder Hinweise, dann wenden Sie sich an das der Mainova oder an den . Wenn Sie Fragen allgemeiner Natur zum LkSG haben, wenden Sie sich an das Nachhaltigkeitsmanagement.

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren (LkSG)

Datenschutzinformation der Mainova AG

Rules of Procedure for the complaints procedure in accordance to the Supply Chain Due Diligence Act (LkSG)

Since January 1, 2023, Mainova and the fully consolidated subsidiaries (> 50%) have been obliged to implement the requirements of the Supply Chain Due Diligence Act (LkSG). A key obligation is the establishment of a complaints procedure and the publication of rules of procedure (Section 8 (2) LkSG) to report complaints or indications of potential and actual violations of human rights-related and environmental due diligence obligations along the supply chain and in the own business area. The complaints procedure was linked to an existing standardized whistleblower system. 

If you have any complaints or information relevant to the Supply Chain Due Diligence Act (LkSG), please contact the Mainova or the (attorney). If you have any other questions regarding the Supply Chain Due Diligence Act (LkSG), please contact the sustainability management

Rules of Procedure for the complaints procedure (LkSG)

Interne Meldestelle (Compliance Management) der Mainova

Möchten Sie eine Verdachtsmeldung abgeben, wenden Sie sich an folgende Meldekanäle:

Christina Stoyanov
Chief Compliance Officer / Justiziarin (Syndikusrechtsanwältin)
E-Mail: compliance@mainova.de 

Linda Duffner
Compliance Managerin / Justiziarin (Syndikusrechtsanwältin)
Tel.: 069 213 89094
E-Mail: compliance@mainova.de 

Thorsten Spahn
Compliance Manager 
Tel.: 069 213 23651
E-Mail: compliance@mainova.de 


Online-Meldeportal der Mainova 

Ihre Verdachtsmeldung oder Beschwerde (LkSG) können Sie auch - in verschiedenen Sprachen und anonym – online an uns richten. Das Compliance Management Team der Mainova wird diese sodann bearbeiten.

You can also send us your suspicious activity report or complaint (LkSG – Supply Chain Due Diligence Act) online – in different languages an anonymously - via our digital complaint management.

Zum Meldeportal der Mainova AG

Interne Meldestelle (Ombudsfrau) der Mainova

Dr. Caroline Jacob 
Vertrauensanwältin (Ombudsfrau) 
Kaiserstraße 22 
60311 Frankfurt am Main 
Telefon: 069 710 33 330 
E-Mail:
https://www.dr-buchert.de


Sie können auch Formulare zur Abgabe eines Hinweises nutzen:
DE:
https://report.ombudsperson-frankfurt.de/de?c=Mainova
EN:
https://report.ombudsperson-frankfurt.de/en?c=Mainova

Hinweisgebende Personen haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Verdachtsmeldung an die externe Meldestelle abzugeben. Hinweisgebende Personen, welche sich für die Abgabe ihrer Verdachtsmeldung an eine externe Meldestelle entscheiden, unterliegen gleichermaßen dem Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Die externen Meldestellen nehmen Hinweise sowohl online und postalisch als auch telefonisch entgegen.

Es können Verdachtsmeldungen an das Bundesamt für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie an das Bundeskartellamt abgegeben werden. Informationen zur Nutzung der Meldekanäle sind auf der Internetseite der externen Meldestelle des Bundes veröffentlicht.

Gemäß Grundsatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung im Unternehmen hin (Compliance). Bei Mainova werden Compliance-Standards durch klar formulierte Grundsätze in Form des  Verhaltenskodexes gesetzt. Dieser ermutigt die Mitarbeiter zu eigenverantwortlichem Handeln, gibt Orientierung und zeigt Wertvorstellungen auf. 

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Mainova AG stellt Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Verfügung gemäß §§ 120a Abs. 2, 113 Abs. 3 S. 6 sowie 162 Abs. 4 AktG.

Satzung der Mainova AG

Die Satzung der Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am Main

Download der Satzung der Mainova