Publikationen
Veröffentlichungen für Aktionäre und Interessierte der Mainova AG
Geschäftsbericht 2023
Halbjahresfinanzberichte/ Zwischenmitteilungen
Hier können Sie die Halbjahresfinanzberichte/ Zwischenmitteilungen der Mainova downloaden.
Zwischenbericht 2024
Nachhaltigkeitsbericht 2023
Ad-hoc-Mitteilungen
27.08.2024 | Frankfurt am Main
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Mainova Aktiengesellschaft
60623 Frankfurt am Main
Wertpapier Kennnummern:
WKN: 655 346 / ISIN: DE 000655 346 4
WKN: 655 340 / ISIN: DE 000655 340 7
Notiert: regulierter Markt in Frankfurt am Main (General Standard);
Freiverkehr in Stuttgart
Der Vorstand der Mainova Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen von EUR 142.336.000,00 um bis zu EUR 28.410.342,40 auf bis zu EUR 170.746.342,40 mit Ausgabe von bis zu 12.116 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ("Neue Inhaberaktien") und bis zu 1.097.663 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien ("Neue Namensaktien", insgesamt die "Neuen Aktien") zu erhöhen. Der Bezugspreis je Neuer Aktie beträgt EUR 360,00 je Aktie ("Bezugspreis"). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 gewinnanteilsberechtigt.
Die Neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 5,01 : 1 zum Bezug ("Bezugsverhältnis") angeboten. Jeder Aktionär wird somit berechtigt sein, für 5,01 alte Aktien eine Neue Aktie zu zeichnen und zu beziehen. Das Bezugsrecht der Inhaber der Inhaberaktien ist jedoch beschränkt auf den Bezug Neuer Inhaberaktien; das Bezugsrecht der Inhaber der Namensaktien ist beschränkt auf den Bezug Neuer Namensaktien. Das Bezugsrecht für Aktienspitzen wird ausgeschlossen.
Die Neuen Namensaktien werden den Inhabern der Namensaktien zum Bezugspreis im Bezugsverhältnis zum unmittelbaren Bezug angeboten.
Die von den Inhabern der Inhaberaktien zu beziehenden Neuen Inhaberaktien werden von der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank mit der Verpflichtung, sie den Inhabern der Inhaberaktien zum mittelbaren Bezug zum Bezugspreis im Bezugsverhältnis in einer Frist von zwei Wochen anzubieten, übernommen werden. Nicht von den Inhabern der Inhaberaktien bezogene Neue Inhaberaktien werden der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zum Bezugspreis zum Erwerb angeboten werden.
Weitere Einzelheiten zu der Kapitalerhöhung werden sich aus dem voraussichtlich Ende Oktober/ Anfang November 2024 im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Bezugsangebot ergeben.
Disclaimer:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Mainova AG findet nicht statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.
Ende der Insiderinformation.
Dr. Michael Maxelon wird neuer Vorstandsvorsitzender
29.06.2023 | Frankfurt am Main
Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR
Personalie
Mainova Aktiengesellschaft
60623 Frankfurt am Main
Wertpapier Kennnummern:
WKN: 655 346 / ISIN: DE 000655 346 4
WKN: 655 340 / ISIN: DE 000655 340 7
Notiert: regulierter Markt in Frankfurt am Main (General Standard);
Freiverkehr in Stuttgart
Dr. Michael Maxelon wird neuer Vorstandsvorsitzender der Mainova AG
Der Aufsichtsrat der Mainova AG hat Dr. Michael Maxelon für fünf Jahre in den Vorstand bestellt. Der 53-Jährige wird zukünftig die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen und Controlling, Unternehmensstrategie, Prozesse, M&A und Beteiligungsmanagement, Recht und Compliance Management, Konzernkommunikation und Public Affairs, Vorstandsangelegenheiten und Unternehmensorganisation, Interne Revision, Asset Netze und Regulierung sowie Asset Management Immobilien verantworten. Darüber hinaus wird er neuer Vorsitzender des Vorstands.
Der konkrete Zeitpunkt des Arbeitsbeginns von Dr. Maxelon steht derzeit noch nicht fest. Mainova wird diesen zum gegebenen Zeitpunkt veröffentlichen.
Kapitalerhöhung / Finanzierung
29.06.2023 | Frankfurt am Main
Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR
Kapitalerhöhung / Finanzierung
Mainova Aktiengesellschaft
60623 Frankfurt am Main
Wertpapier Kennnummern:
WKN: 655 346 / ISIN: DE 000655 346 4
WKN: 655 340 / ISIN: DE 000655 340 7
Notiert: regulierter Markt in Frankfurt am Main (General Standard);
Freiverkehr in Stuttgart
Schaffung eines genehmigten Kapitals
Der Aufsichtsrat der Mainova AG hat heute, am 29. Juni 2023, dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, der für den 30. August 2023 einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu 50% des bestehenden Grundkapitals durch Ausgabe von bis zu 2.780.000 neuen Stückaktien in Form von Namens- und/oder Inhaberaktien vorzuschlagen. Den Aktionären werden bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals die neuen Aktien zum Bezug gegen Bareinlagen angeboten werden.
Mit dem genehmigten Kapital wird die Mainova AG in die Lage versetzt, zukünftig Eigenmittel für ihre erforderlichen Investitionen einsetzen zu können.
Ausgleichszahlung
Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Inhaberaktie. Für das Geschäftsjahr 2023 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.
Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2023 wird ab dem 21. Juni 2024 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.
Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2024 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.
Zahlstelle ist die
Landesbank Hessen-Thüringen
Frankfurt am Main, den 20. Juni 2024
Der Vorstand
Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Inhaberaktie. Für das Geschäftsjahr 2022 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.
Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2022 wird ab dem 31. August 2023 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.
Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die im Jahr 2023 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.
Zahlstelle ist die
Landesbank Hessen-Thüringen
Frankfurt am Main, den 30. August 2023
Der Vorstand
Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Inhaberaktie. Für das Geschäftsjahr 2021 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.
Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2021 wird ab dem 03. Juni 2022 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.
Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2022 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.
Zahlstelle ist die
Landesbank Hessen-Thüringen
Frankfurt am Main, den 02. Juni 2022
Der Vorstand
Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Stückaktie. Für das Geschäftsjahr 2020 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.
Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2020 wird ab dem 28. Mai 2021 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.
Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2021 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.
Zahlstelle ist die
Landesbank Hessen-Thüringen
Frankfurt am Main, den 27. Mai 2021
Der Vorstand
Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Stückaktie. Für das Geschäftsjahr 2019 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.
Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2019 wird ab dem 28. Mai 2020 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.
Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2020 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.
Zahlstelle ist die
Landesbank Hessen-Thüringen
Frankfurt am Main, den 27. Mai 2020
Der Vorstand
Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Stückaktie. Für das Geschäftsjahr 2018 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.
Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2018 wird ab dem 30. Mai 2019 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.
Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2019 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.
Zahlstelle ist die
Landesbank Hesen-Thüringen
Frankfurt am Main, den 29. Mai 2019
Der Vorstand