Empfehlungen der Mainova AG an die neue Bundesregierung

26.03.2025

4 Minuten

Die neue Bundesregierung sollte für die Energiewende dringliche energiepolitische Vorhaben und Gesetze zeitnah angehen. Investitionshemmnisse beim Wasserstoffhochlauf und Hindernisse bei der Wärmewende müssen beseitigt werden. Zudem müssen Anreize für Investitionen in steuerbare Leistung geschaffen werden. Hier erfahren Sie mehr über notwendige Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende. 

Bundeskanzleramt


Nach dem Bruch der Ampelkoalition sind in der 20. Legislaturperiode viele dringliche energiepolitische Vorhaben und Reformen liegen geblieben und müssen daher von der neuen Bundesregierung prioritär angegangen werden. Dazu zählen aus Sicht der Mainova AG insbesondere:

Investitionshemmnisse beim Wasserstoffhochlauf auflösen

Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen schaffen: 
In der 20. Legislaturperiode wurden wichtige Regelungen für das Wasserstoff-Kernnetz geschaffen, für Wasserstoff-Verteilnetze gibt es jedoch bislang keinerlei Regelungen. Daher ist es unerlässlich, dass die neue Bundesregierung noch 2025 die Umsetzung des europäischen Gasmarkt- und Wasserstoffpakets in deutsches Recht angeht. In diesem Zuge müssen im Energiewirtschaftsgesetz dringend Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen geschaffen werden, bei denen – wie beim Kernnetz – Investitionen in den Aufbau der Infrastruktur über ein Amortisationskonto abgesichert werden. Diese Regelungen sind zwingend dafür erforderlich, dass Energieversorger und Netzbetreiber Investitionsentscheidungen zum Aufbau von Wasserstoff-Verteilnetzen – wie beispielsweise Rh2ein-Main Connect – treffen können. Erst wenn hierzu Klarheit besteht, können in Gewerbe und Industrie, die heute zu über 99 % über das Gasverteilnetz versorgt werden, verlässliche Standort- und Investitionsentscheidungen getroffen werden. 

Vorgaben an die Wasserstofferzeugung lockern:
Auf EU-Ebene muss sich die neue Bundesregierung eindringlich dafür einsetzen, dass die bislang äußerst restriktiven Anforderungen an die Erzeugung von Wasserstoff deutlich abgeschwächt werden. Aktuell muss grüner Wasserstoff aus zusätzlichem Strom aus erneuerbaren 

Quellen erzeugt werden, der zeitgleich und im selben Gebiet produziert wird. Dies hemmt die Erzeugung von grünem Wasserstoff in Deutschland und Europa entscheidend. Zudem müssen auch die Anforderungen an blauen, türkisen und orangenen Wasserstoff so ausgestaltet sein, dass eine Etablierung im Markt nicht erschwert wird. 

Anreize für Investitionen in steuerbare Leistung schaffen 

Kraftwerkssicherheitsgesetz praktikabel umsetzen: 
Die neue Bundesregierung muss schnellstmöglich einen grundlegend überarbeiteten Entwurf für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz vorlegen, das auch für kommunale Kraftwerksbetreiber attraktiv ist und sowohl den Neubau von (wasserstofffähigen) Gaskraftwerken an bestehenden Standorten als auch eine Modernisierung bestehender Gaskraftwerke erlaubt. 

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz weiterentwickeln: 
Mit der jüngsten KWKG-Novelle besteht keine mittel- bis langfristige Perspektive für neue oder zukünftige Projekte bei KWK-Anlagen, Wärmenetzen und Wärmespeichern. 
Nun muss die seit 2022 überfällige Evaluierung des KWKG endlich abgeschlossen und das KWKG umfassend weiterentwickelt sowie deutlich verlängert werden. Dabei sind insbesondere Regelungen zur Umrüstung auf Wasserstoff und eine Betriebskostenförderung für den Wasserstoffeinsatz vorzunehmen. 

Neues Strommarktdesign mit Kapazitätsmechanismus schaffen: 
Auch die offene Reform des deutschen Strommarktdesigns muss weiterverfolgt werden. Mit der Schaffung eines Kapazitätsmechanismus sind sowohl die Bereitstellung steuerbarer Leistung anzureizen als auch die Potenziale lokaler Flexibilitäten, von KWK-Anlagen, Stromspeichern und Demand Side Management zu berücksichtigen. 

Hindernisse bei der Wärmewende beseitigen 

Verlässlichen Förderrahmen schaffen:
Der für die Wärmewende erforderliche Aus- und Umbau der Fernwärme ist nicht ohne die richtigen Rahmenbedingungen möglich. Dazu muss die Bundesregierung, neben der Weiterentwicklung des KWKG, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) auf eine deutlich höhere und langfristig verlässliche finanzielle Grundlage stellen. Dabei müssen bestehende Förderlücken geschlossen werden, indem die Fördervoraussetzungen der BEW an die gesetzlichen Vorgaben gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG) angepasst werden. Zudem müssen die Fördervoraussetzungen und Anforderungen vereinfacht werden. Beispielsweise ist die bislang für einen Zuwendungsbescheid erforderliche Planungstiefe nicht praxistauglich und verhindert Flexibilität bei der Umsetzung von Projekten. 

Fernwärmerecht reformieren: 
Die längst überfällige Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) muss dringend angegangen werden. In der AVBFernwärmeV gilt es, die Interessen von Versorgern und Verbrauchern sorgfältig auszutarieren. Mit der Einführung eines Preisanpassungsrechts müssen Fernwärmeversorger die mit der Dekarbonisierung verbundenen Kosten ohne eine aufwändige, Unsicherheit schürende Änderungskündigung weitergeben können. Daneben sollten die bestehenden Veröffentlichungspflichten nicht erweitert werden, um keinen weiteren Bürokratieaufwand zu erzeugen. In der WärmeLV muss eine grundsätzliche Regelung zur Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern anstelle des unpraktikablen Kostenneutralitätsgebots geschaffen werden. Entschieden abzulehnen sind eine bundesweite Preisaufsicht oder Regulierung der Fernwärme, die den politisch gewünschten Ausbau der Fernwärme und das Erreichen der Klimaziele gefährden würden. 

Regelungen zur Gebäudewärme anpassen: 
Schließlich sind im GEG und WPG verschiedene Anpassungen erforderlich, die Hindernisse abbauen und mehr Lösungen erlauben. Insbesondere müssen die gesetzlichen Anforderungen an Wasserstoff-Fahrpläne für Gas-Verteilnetzbetreiber (§ 71k GEG) gelockert und KWK-Anlagen ermöglicht werden. Auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss dahingehend angepasst werden, dass hybride Heizungssysteme aus Wärmepumpe und Gaskessel eine attraktive Förderung erhalten. 

Energie-Contracting erleichtern und innovative Modelle fördern 

Energie-Contracting erleichtern: 
Die neue Bundesregierung muss Rahmenbedingungen schaffen, um Energie-Contracting für den unteren Leistungsbereich kostengünstig, standardisiert und skalierbar zu gestalten und somit die urbane Energiewende zu beschleunigen. Die Warmmietenneutralität sollte dahingehend überprüft werden, dass Investitionen in dezentrale Energielösungen erleichtert werden. 

Innovative Modelle fördern: 
Eine zentrale Herausforderung im urbanen Raum ist die sinnvolle Nutzung und Vermarktung von Photovoltaik-Überschüssen. Dazu müssen innovative Konzepte wie das Mieterstrommodell und Energy Sharing, die Direktvermarktung sowie die flexible Steuerung und Einbindung von Energiespeichern in das Energiesystem weiterentwickelt oder ermöglicht werden. Wichtig ist hierbei, die Regelungen möglichst standardisiert zu gestalten und in bestehende energiewirtschaftliche Prozesse einzubinden. Zu viel Bürokratie sollte vermieden werden. 

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

3