Energiewende im urbanen Raum erfolgreich gestalten: PV-Überschüsse effizient nutzen

26.03.2025

3 Minuten

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen im urbanen Raum ist entscheidend für die Energiewende. Eine wichtige Rolle kann die nachbarschaftliche Nutzung von PV-Strom spielen, bei welcher Überschüsse von PV-Anlagen von Nachbarn lokal verbraucht werden. Hier erfahren Sie mehr über mögliche Ansatzpunkte zur Nutzung von PV-Überschüssen, die die neue Bundesregierung beachten sollte. 

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Die Mainova AG zählt im Bereich von klimafreundlichem Photovoltaik-Mieterstrom zu den Marktführern in Deutschland und erreichte Ende 2024 eine Leistung von 10 Megawatt Peak, womit das Unternehmen einen neuen Meilenstein erzielte. Insgesamt betreibt Mainova mehr als 700 Mieterstromobjekte, die zusammen über 4.200 Haushalte mit lokal erzeugtem Ökostrom vom eigenen Dach versorgen.

Im Kontext des Mieterstroms bestehen aktuell zwei zentrale Herausforderungen im urbanen Raum:

  1. Nur ein Teil des produzierten PV-Stroms wird lokal von Mieterinnen und Mietern verbraucht. Der übrige erzeugte PV-Strom wird in das Netz eingespeist. Ein Grund hierfür liegt darin, dass in Mehrfamilienhäusern im urbanen, verdichteten Raum selten ausreichend Platz für Batteriespeicher zur Verfügung steht.
  2. Nicht alle Mehrfamilienhausdächer sind für PV-Anlagen geeignet. Daher können bisher nicht alle Mieterinnen und Mieter gleichermaßen an Mieterstrommodellen teilnehmen, da eine gebäudeüberschreitende, nachbarschaftliche PV-Stromversorgung bisher nicht gesetzlich geregelt ist. 

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen im urbanen Raum wird für die Energiewende benötigt. Eine wichtige Rolle kann die nachbarschaftliche Nutzung von PV-Strom spielen, bei welcher Überschüsse von PV-Anlagen von Nachbarn lokal verbraucht werden. Bisher fehlen allerdings gesetzliche Regelungen, die eine solche Nutzung bürokratiearm und effizient ermöglichen. Innovative Ansätze sind hier von entscheidender Bedeutung, um den Herausforderungen der Energiewende auf engstem Raum zu begegnen. 

So können zum Beispiel durch PV-Mieterstrommodelle Investitionen von Unternehmen in den urbanen PV-Ausbau geleitet werden, wodurch mehr Mieterinnen und Mieter mit Ökostrom versorgt werden. Zudem kann eine verstärkte Beteiligung von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern an der Energiewende erreicht werden, unabhängig davon, ob diese über ein geeignetes oder eigenes Hausdach zur Erzeugung erneuerbarer Energien verfügen. 

Aus Sicht der Mainova AG sind im Rahmen einer gesetzlichen Regelung folgende Faktoren besonders zu beachten: 

  1. Eine Direktvermarktung von PV-Überschüssen an der Strombörse muss auch für Anlagen im Bereich von 10-20 kW ermöglicht werden. 
    Bestehende Prozesse im Rahmen der Direktvermarktung müssen standardisiert und vereinfacht werden, damit diese für Bürgerinnen und Bürger attraktiv wird.
  2. Die nachbarschaftliche Nutzung, Speicherung und Verteilung von PV-Überschüssen 
    muss ermöglicht und in die bestehenden energiewirtschaftlichen Prozesse integriert werden. 
    Um die Bilanzierung von nachbarschaftlicher Stromnutzung möglichst unbürokratisch, günstig und effizient zu gestalten, sollte diese innerhalb der bestehenden energiewirtschaftlichen Markt- und Datenaustauschprozesse angesiedelt und umgesetzt werden.
  3. Die Teilnahme an nachbarschaftlicher Stromerzeugung sollte für Stadtwerke ermöglicht werden.
    Der Einbezug von Stadtwerken könnte die Entwicklung neuer EE-Produkte befördern und dadurch PV- und Energiespeicherausbau verstärken. Dies kommt im Besonderen den Bürgerinnen und Bürgern zugute für die Stadtwerke Dienstleistungsfunktionen im Hinblick auf Montage, Betrieb und Wartung der Anlagen oder Speicher übernehmen können.
  4. Ansätze zur nachbarschaftlichen Nutzung und Speicherung von Strom sollten räumlich eingrenzt werden.
    Diese sollten auf das Bilanzierungsgebiet eines Verteilnetzbetreibers begrenzt bleiben, da andernfalls hoher Verwaltungs- und Bilanzierungsaufwand und damit Mehrkosten drohen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein ungenutztes Potential an PV-Energie im urbanen Raum existiert, was zusammen mit Stadtwerken sowie Mieterinnen und Mietern aktiviert werden kann. Insgesamt könnte somit ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energiewende im urbanen Raum geleistet werden. Um das zu ermöglichen, muss die neue Bundesregierung den anstehenden Prozess zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes nutzen. Ziel ist, eine möglichst schlanke, unbürokratische und standardisierte Nutzung der PV-Überschüsse zu ermöglichen. Gerne bringt sich Mainova mit ihrer vorhandenen Expertise in diesen Prozess aktiv ein. 

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