Mainova senkt Erdgas- und Strom-Preise

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07.11.2024 | Frankfurt am Main

Mainova-Kundinnen und Kunden zahlen ab dem 1. Januar 2025 weniger für Energie. Dank einer positiven Entwicklung auf den Energiemärkten in Kombination mit einem vorausschauenden Energieeinkauf senkt Mainova die Preise in der Grundversorgung. Das Preisniveau liegt damit wieder deutlich unter historischen Höchstständen vom Jahresbeginn 2023 im Zusammenhang mit der Energiemarktkrise. 

Erdgas-Kunden sparen

Ein Haushalt im Grundversorgungs-Tarif „Mainova Erdgas Classic“ mit einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden spart insgesamt jährlich rund 115 Euro (brutto). Das entspricht einer Senkung um 5,2 Prozent. Und das trotz zum Jahresanfang 2025 erneut höherer CO2-Preise und Netzentgelte. Weiterhin gilt: Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt wichtig, schont das Klima und entlastet den Geldbeutel. 

Grundversorgung Strom sinkt teilweise um über 14 Prozent

Mainova gibt zudem gesunkene Beschaffungskosten für Strom weiter. Der Energieversorger entlastet so Kundinnen und Kunden ab dem 1. Januar 2025, obwohl die Netzentgelte und staatliche Umlagen steigen. Um rund 184 Euro oder rund 14 Prozent sinken in Summe die Jahreskosten eines Haushaltes in der Grundversorgung (Tarif „Mainova Strom Classic“) mit einem Verbrauch von 2.500 Kilowattstunden pro Jahr. Weiterhin garantiert Mainova allen Haushaltskunden in allen Tarifen 100 Prozent Ökostrom. 

Zusammensetzung der Energiepreise

Strom- und Erdgaspreise setzen sich aus drei wesentlichen Bestandteilen zusammen. Dazu zählen die vom Unternehmen beeinflussbaren Kosten wie die für den Energieeinkauf. Weiterhin beeinflussen staatlich regulierte Steuern, Abgaben und Umlagen die Preise. Dritter zentraler Kostenblock sind die ebenfalls festgelegten Netzentgelte. Der dynamische Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien löst erhebliche Investitionen in die Übertragungs- und Verteilernetze und steigende Aufwendungen für netzstabilisierende Maßnahmen aus. Diese Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt.