Euer bisheriger Strom- oder Gasanbieter liefert nicht mehr: Das passiert jetzt

Energieversorgung

04.02.2022

5 Minuten

Die Grund- und Ersatzversorgung sichert euch Strom und Gas ohne Unterbrechung. Wir zeigen die Abläufe und erklären euch, wie wir als Grundversorger zu einer verlässlichen Versorgung beitragen.

Autor: Mainova Redaktion

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Ihr habt es alle gelesen, gehört und teils leider am eigenen Leib erfahren. Ohne lange Vorwarnung haben einige Energie-Versorger ihre Lieferverträge mit Kunden gekündigt. Sie hatten kurzfristig auf günstige Einkaufspreise an der Börse gesetzt – und diese riskante Strategie ging nicht auf. Strom und Gas sind aktuell extrem teuer und kein Ende der Preisrallye an der Börse ist abzusehen. Für viele von euch verständlicherweise ein Schock, denn niemand möchte plötzlich ohne Strom und Gas dastehen. Die gute Nachricht: Das wird nicht passieren, denn die Ersatzversorgung sichert euch zuverlässig Energie. Wir sagen euch, was es damit auf sich hat, und was wir als Grundversorger leisten.

Die Grund- und Ersatzversorgung sichert Strom und Gas

Was für eine Bescherung! In der Vorweihnachtszeit war Post vom Energieversorger für viele von euch wahrlich kein schönes Geschenk. Nach und nach haben immer mehr Stromanbieter die Lieferverträge mit ihren Kunden gekündigt und ihre Lieferungen abrupt eingestellt. Dies hat natürlich für große Verunsicherung gesorgt. Ob Enttäuschung, Angst oder sogar Wut, wir können euch gut verstehen, zumal ja vor allem im Winter mehr geheizt wird, das Licht länger brennt und eine heiße Dusche einfach sein muss.

Bevor wir in die Details gehen, nehmen wir also eins vorweg: Auch wenn euer Anbieter ohne Vorwarnung den Vertrag kündigt und keine Energie mehr liefert, werdet ihr nicht frieren oder im Dunkeln sitzen. Denn was ihr vielleicht gar nicht wisst: Bei einem Ausfall des bisherigen Lieferanten habt ihr ganz automatisch einen neuen Versorger. Strom oder Gas bekommt ihr dann vom lokalen Grundversorger – von uns zum Beispiel, wenn ihr im Raum Frankfurt am Main wohnt. In diesem Fall spricht man von Ersatzversorgung, die nie die günstigste Lösung sein kann, aber zuverlässig eure Energie garantiert. Denn natürlich stellt diese Situation auch die zur Ersatzversorgung verpflichteten Unternehmen vor enorme Herausforderungen.

Die Mainova

Kurz & kompakt: Das passiert bei Ausfall eures bisherigen Energielieferanten

  • Ab dem Zeitpunkt der Kündigung greift die sogenannte Ersatzversorgung
  • Per Definition handelt es sich hier um eine gesetzlich geregelte Notversorgung
  • Die Ersatzversorgung wird durch den regionalen Grundversorger gewährleistet – max. 3 Monate lang
  • Die Ersatzversorgung kann durch Tarifwechsel jederzeit taggleich beendet werden

Praktische Tipps: Sicherheitshalber solltet ihr bei eurer Bank das Lastschriftmandat für euren Ex-Anbieter kündigen. Außerdem ist es ratsam, bei Eintritt in die Ersatzversorgung die Zählerstände abzulesen und an den Grundversorger zu übermitteln.

Insolvenzen und Lieferstopps – und wie es dazu kommen konnte

Strom und Gas werden an der Börse angeboten und verkauft. Die Leipziger Energiebörse beispielsweise ist einer der wichtigsten Handelsplätze in Europa. An ihr wird u. a. Strom frei gehandelt – kurzfristig oder auch langfristig. Und eins kann man nicht wegdiskutieren: Die Preise sind seit letztem Herbst exorbitant hoch. Der schnelle Wirtschaftsaufschwung nach dem ersten Lockdown, ein kalter Winter mit hohem Verbrauch und auch die komplexen Probleme bei der Inbetriebnahme von „Nord Stream 2“ haben den Anstieg extrem beschleunigt. Vor dem Hintergrund dieser Preisexplosion sind vor allem jene Anbieter in Turbulenzen geraten, die euren Strom und euer Gas hauptsächlich kurzfristig eingekauft haben. Zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen war die Erfüllung der Verträge nicht mehr möglich. Die betroffenen Energie-Discounter hatten sich mit dieser doch riskanten Strategie schlicht verkalkuliert - und ihr Risiko dann die Kunden tragen lassen.

Das Ergebnis: In der Kürze der Zeit sind viele Kundinnen und Kunden unfreiwillig in die Ersatzversorgung gerutscht. Ein Sicherheitsnetz in der Versorgung, das in Deutschland per Gesetz vorgesehen ist.

Die Grund- und Ersatzversorgung im Detail

Grundversorgung in Deutschland

Die Grund- und Ersatzversorgung sichert in erster Linie euer tägliches Grundbedürfnis an Strom und/oder Erdgas und ist gesetzlich geregelt. Die Energielieferung erfolgt ununterbrochen, außer wenn euer Zähler gesperrt ist. Denn darauf habt ihr Anspruch. Wer euer Grundversorger ist, hängt von eurem Wohnort ab. §36 Energiewirtschaftsgesetz definiert den Begriff folgendermaßen:

„Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskund*innen in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.“

Ob beim Aufdrehen der Heizung oder Hochfahren des Laptops, sobald ihr also zu Hause die bereitgestellte Energie nutzt (und sofern kein Liefervertrag mit einem anderen Versorger besteht), kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag mit dem regional zuständigen Energieversorger zustande. Im Rahmen dieses Vertrags werdet ihr in diesem Fall zu den sogenannten „Allgemeinen Preisen“ der Grundversorgung beliefert. Oft kommt das z. B. nach einem Umzug vor, hier ist es also besonders wichtig, sich gut zu informieren und Fristen und Vorgaben einzuhalten. Nach einem Einzug kann Strom bis knapp 6 Wochen in die Vergangenheit (und maximal 3 Monate in die Zukunft) bei uns gemeldet werden.

Wie sich die aktuell gültigen Grundversorgungspreise zusammensetzen – bei uns ist das der sogenannte Mainova Classic-Tarif – beantworten wir unter „Wissen und Hilfe“ im Servicebereich unserer Webseite. Sowohl für Strom als auch für Erdgas haben wir euch dazu ein kleines Glossar aufgebaut, was hoffentlich ein wenig Licht in den Sprachdschungel bringt.

Energiepreise einfach erklärt

Ersatzversorgung in Deutschland

Kommen wir aber zurück auf die Sorgen derer, die plötzlich ein Kündigungsschreiben im Briefkasten hatten. Auch hier muss nach dem Ausfall eines Strom- oder Gasanbieters niemand befürchten, dass das Licht nicht mehr angeht und die Heizung kalt bleibt. 

Wie alle lokalen Grundversorger garantieren wir von Mainova die lückenlose Versorgung als Ersatzversorgungsunternehmen gemäß §36 Energiewirtschaftsgesetz. Und zwar jedem in dem Gebiet, in dem wir zur Grundversorgung gesetzlich verpflichtet sind. Ihr werdet in diesem Fall von uns im Ersatzversorgungstarif beliefert. Für maximal 3 Monate. Gut zu wissen: Eure Energieversorgung wird zu keinem Zeitpunkt unterbrochen.

Wie und wann kann ich die Ersatzversorgung kündigen?

Die Ersatzversorgung kann während der dreimonatigen Laufzeit jederzeit von euch gekündigt werden. Ohne Kündigung geht die Ersatzversorgung nach Ablauf der 3 Monate von ganz alleine in die Grundversorgung über. Diese hat keine Mindestvertragslaufzeit und eine kurze Kündigungsfrist von nur 2 Wochen. Die jeweils gültigen Preise erfahrt ihr bei eurem zuständigen Grundversorger. Ihr solltet also nicht allzu lange warten und euch möglichst schnell nach einem neuen, geeigneten Tarif umschauen.

Ein offenes Wort zum Schluss …

Aktuell zeigt sich eins ganz deutlich: Qualität zahlt sich aus. Ein scheinbar verlockendes Billigangebot ist nicht automatisch die beste Wahl. Gerade in turbulenten Zeiten ist Verlässlichkeit ein großes Plus!

In puncto Energie immer up to date: Hier im Blog sowie auf unseren Social-Media-Kanälen findet ihr viele Infos rund um eure optimale Energieversorgung und -nutzung.

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