Häufige Fragen zum Abschlag

Mit dem Abschlag zahlen Sie monatlich für die Energie, die Sie von Mainova beziehen. Die Höhe des Abschlags setzt sich aus den aktuellen Preisen sowie dem erwarteten Energieverbrauch zusammen. Ihre bereits geleisteten Abschläge werden in Ihrer Jahresrechnung mit den Kosten Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet.

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Die Höhe des Abschlags hängt von vier Faktoren ab:

  • dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresverbrauch
  • der Länge des Abrechnungszeitraumes
  • den aktuell gültigen Preisen
  • den jahreszeitlichen Schwankungen

So werden die Abschläge ermittelt:
 

Zu erwartender Verbrauch bis zum nächsten planmäßigen Ablesezeitpunkt

Aktueller Arbeitspreis (netto)

+ Jahres-, Grund- und/oder Verrechnungspreis (netto)

+ Mehrwertsteuer

÷ Monate bis zur nächsten Abrechnung

= gleichbleibender monatlicher Abschlag
 

Im 12. Monat erhalten die Kunden die Jahresabrechnung: der abgelesene Verbrauch wird zugrunde gelegt und der tatsächliche Rechnungsbetrag ermittelt. Von diesem werden die bereits gezahlten Abschlagsbeträge abgezogen.

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Für die Jahresabrechnung steht ein Zeitraum von 12 Monaten zur Verfügung. In einem Monat davon erhalten Sie die Jahresabrechnung (12. Monat). Nur für die weiteren 11 Monate sind Abschlagsbeträge zu zahlen. Es werden also nur maximal 11 Abschlagsbeträge in der Jahresabrechnung verrechnet.

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Bei einer Preisanpassung
 

Um eine Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung zu vermeiden, prüfen wir Ihren Abschlag und passen diesen an. Ihren neuen Abschlagsplan erhalten Sie ganz automatisch. 

Wichtiger Hinweis: Sie haben Ihren Abschlag zuvor bereits selbst heraufgesetzt? Dann haben sich die Anpassungen möglicherweise überschnitten. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unseren Kundenservice. Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, welche Abschlagszahlung die richtige für Sie ist.


Im Rahmen der Jahresrechnung
 

Ein Abschlag wird automatisch angehoben, wenn der ermittelte Rechnungsbetrag höher ausfällt als das Ergebnis des Vorjahres. Dabei werden der Jahresverbrauch und der aktuell bekannte Preis mit berücksichtigt.

Ebenfalls einbezogen werden weitere Abrechnungskomponenten wie Arbeits- und Grundpreise, Stromsteuer, CO2-Bepreisung und auch der tatsächliche Abrechnungszeitraum (Anzahl Tage) wird berücksichtigt.

Das so ermittelte fiktive Jahresergebnis der Abrechnung, dividiert durch 12 (Monate), ergibt den auf volle Euro gerundeten Abschlagsbetrag, der 11 Monate lang in Rechnung gestellt wird. Der 12. Abschlag fällt in den Abrechnungsmonat und ist somit Bestandteil der Jahresrechnung.

Auch gut zu wissen: Abschläge unterschiedlicher Anbieter sind nicht miteinander vergleichbar! Mal gibt es 11 Abschläge, mal 12. Mal führt ein geringerer Verbrauch zur Abschlagsreduzierung.

Manchmal kann es zu Verzögerungen bei der Erstellung Ihrer Abschlagspläne kommen. Dies ist für Sie mit keinen Nachteilen verbunden, insbesondere fallen keine Zinsen an. Wenn Verspätungen bei der Abrechnung und Erstellung von Abschlagsplänen eintreten, wird der verbleibende Zeitraum bis zur nächsten Abrechnung kürzer als 12 Monate. Dadurch erhöht sich der Betrag der verbleibenden monatlichen Abschläge entsprechend. Dies verhindert eine hohe Nachzahlung in der nächsten Jahresabrechnung.

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Dies kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise ein Tarifwechsel, eine Preisanpassung oder die Erhöhung einer gesetzlichen Umlage.


Selbstverständlich können Sie Ihren Abschlag nachträglich anpassen. Am besten direkt hier in ihrem OnlineService.

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Ihre Abschlagshöhe ist (neben dem Preis) abhängig von Ihrem Vorjahresverbrauch. Sollte sich Ihr Energieverbrauch aufgrund einer veränderten Lebenssituation oder einer energetischen Maßnahme im Vergleich zum Vorjahr erhöhen oder reduzieren, können Sie Ihren Abschlag gerne in Ihrem Mainova OnlineService selbst ändern oder telefonisch durch unseren Kundenservice ändern lassen. 

Bitte beachten Sie dabei: Reduzieren Sie Ihren Abschlag bitte nur dann, wenn sich Ihr Energieverbrauch reduziert hat oder reduzieren wird. Sie vermeiden damit eine hohe Nachzahlung.



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Ein Abschlag wird im Rahmen der Jahresrechnung automatisch angepasst. Dabei wird Ihr Jahresverbrauch und weitere Abrechnungskomponenten wie Arbeits- und Grundpreise, Stromsteuer, CO2-Bepreisung und auch der tatsächliche Abrechnungszeitraum (Anzahl Tage) berücksichtigt. Dies kann dann zu einer Senkung oder Erhöhung führen. 
Unser Tipp: Ihren Abschlag können Sie ganz einfach in Ihrem persönlichen Mainova OnlineService anpassen.

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Wir haben für unsere Kunden Grenzen anhand von Plausibilitäten eingerichtet, damit es bei der nächsten Rechnung nicht zu hohen Nach- oder Überzahlungen kommt. Entscheidend für den Abschlag ist jedoch immer der konkrete Verbrauch.
 

Sollte der aktuell zugrunde gelegte Verbrauch respektive Abschlag gravierend abweichen, beraten wir Sie gerne bei der Anpassung Ihres Abschlages. Halten Sie hierfür bitte Ihre Kundennummer und Ihren aktuellen Zählerstand bereit.

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Mit der Vorauszahlung zahlen Sie schon vor der Energielieferung monatlich für Ihre Energie (Strom oder Erdgas), die Sie von Mainova beziehen. Im Gegensatz dazu wird der Abschlag nach der Energielieferung entrichtet.

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Die Höhe der Vorauszahlung orientiert sich an der Ermittlung des Abschlags.

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Mainova ist berechtigt, für den Energie- und Wasserverbrauch eines Abrechnungszeitraums eine Vorauszahlung zu verlangen, wenn im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht rechtzeitig nachkommen.

Die geleisteten Vorauszahlungen werden in der nächsten Jahresrechnung als geleistete Zahlungen berücksichtigt.

Im Rahmen der Jahresrechnung erfolgt eine Prüfung des Zahlungsverhaltens. Nach fristgerechter Zahlung der Forderungen in der vergangenen Abrechnungsperiode erfolgt die Umstellung zurück auf Abschläge.

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Video: Abschlag online anpassen

Thumbnail_Energie leicht gemacht

Schon gewusst? Ihren Abschlag können Sie ganz einfach im OnlineService selbst anpassen. Unser Erklärvideo zeigt Ihnen, wie das geht.

Der Mainova Abschlagsrechner

Sie möchten unangenehme Überraschungen bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung vermeiden? Dann überprüfen Sie jetzt, ob Ihr Abschlag noch passt.

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