Vertrag kündigen

Schade, dass Sie uns verlassen möchten. Wir wünschen uns, dass Sie bleiben. Ziehen Sie um? Nehmen Sie uns doch einfach mit. Wünschen Sie einen anderen Tarif? Wir finden die passende Lösung auf Basis Ihres Bedarfs und beraten Sie jederzeit gerne.


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Kündigungsdatum

Sie haben als Haushaltskunde ein außerordentliches Kündigungsrecht bei einem Wohnsitzwechsel. Eine Kündigungsfrist von 6 Wochen ist dabei einzuhalten. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden (wenn Sie bspw. für einen Nachmieter oder den Vermieter den Verbrauch bezahlen möchten). Mainova kann dieser Kündigung binnen zwei Wochen nach Erhalt in Textform widersprechen und die Fortsetzung des Liefervertrags an Ihrem neuen Wohnsitz anbieten, sofern dort die Belieferung möglich ist (unmöglich ist sie bspw., wenn der neue Wohnsitz bei einem Gasliefervertrag keinen Gas-Hausanschluss aufweist oder der neue Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet). Sie sind deshalb zur Angabe der neuen Wohnsitzanschrift verpflichtet (vgl. §41b Abs.5 EnWG).

Prüfen Sie im OnlineService, ob ein Wechsel in einen günstigeren Tarif für Sie möglich ist - oder rufen Sie uns an und wir machen den Preis-Check für Sie.

Tel.: 069 80088099

Geben Sie gerne einen Wunschtermin für das Wirksamwerden der Kündigung an. Dieser muss mindestens so weit in der Zukunft liegen, wie es das Gesetz je nach Kündigungsgrund vorsieht: Kündigen Sie wegen eines Umzugs beträgt die Frist 6 Wochen. Kündigen Sie aufgrund einer Preisanpassung, ist die Kündigung fristlos möglich und wird wirksam zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung.

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