Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen Sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzen wir bereits vorhandene Netze. Ihr Netzbetreiber, berechnet uns dafür ein Netznutzungsentgelt. Die Netznutzungsentgelte sind in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien deutlich zu erhöhen. Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung des aus erneuerbaren Energiequellen (Wind, Wasserkraft, Sonne, Biomasse, Geothermie) gewonnenen Stromes durch Versorgungsunternehmen.
Heizkraftwerke dieses Typs erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Sie erreichen damit eine bessere Ausnutzung (einen besseren Wirkungsgrad) der eingesetzten Brennstoffe.
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bzw. KWK-Gesetz) wird der Ausbau von KWK-Anlagen in Deutschland gefördert.
Die Ökosteuer gilt in Deutschland seit dem 1. April 1999. Sie setzt sich aus der Stromsteuer und einer weiter entwickelten Mineralölsteuer zusammen. Steuerbefreiungen sind u. a. für verbrauchsnahe kleine Stromerzeugungsanlagen und für Strom aus erneuerbaren Energien vorgesehen.
Mit der Stromkennzeichnung werden die Umweltauswirkungen der Stromerzeugung branchenweit in einer einheitlichen Stromkennzeichnung entsprechend einer EU-Richtlinie dokumentiert. Sie finden die Stromkennzeichnung auf Ihren Rechnungen sowie in den Produktinformationen von Mainova: Sie enthält die wesentlichen Informationen zum Energieträgermix sowie zu Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Mainova-Strom.