Häufige Fragen zum Wechsel

Ein Wechsel des Strom- und Gasanbieters kann als Anmeldegrund direkt bei der Online-Bestellung angegeben werden. Im Tarifberater geht‘s Schritt für Schritt durch den Prozess. Wichtig ist, dass alle kundenbezogenen Daten korrekt ausgefüllt werden. Der eigentliche Anbieterwechsel darf nicht länger als 3 Wochen dauern. Wann der Wechsel im Einzelfall abgeschlossen ist, hängt natürlich auch von der Restlaufzeit und Kündigungsfrist des bestehenden Strom- oder Gasvertrags ab.
Nach der Kündigung beim bisherigen Energielieferanten und dessen Bestätigung übernehmen wir die Anmeldung als Mainova-Kunde beim örtlichen Netzbetreiber. Nach der Rückmeldung vom Netzbetreiber informieren wir über den Lieferbeginn und weitere Einzelheiten. Dieser Ablauf ist für alle Beteiligten verbindlich festgelegt, sodass auf einen reibungslosen Wechsel Verlass ist.

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Nein, gerne kündigen wir im Auftrag unserer Neukundinnen und Neukunden den Versorgungsvertrag beim bisherigen Energielieferanten. Falls bereits selbst eine Kündigung vorgenommen wurde, sollte uns das bitte bei der Auftragserteilung mitgeteilt werden. Hinweis: Bei einer Sonderkündigung, zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung, muss die Kündigung beim bisherigen Anbieter selbst schriftlich vorgenommen werden. Eine Kündigung durch Mainova ist in diesem Fall leider nicht möglich.

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Die Information über den Energiebedarf dient unserer Planung, vor allem bei der Festlegung des zu zahlenden Abschlagsbetrags. Dieser wird jedes Jahr dem tatsächlichen Verbrauch angepasst und in der Jahresrechnung mitgeteilt.

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Der Energieverbrauch bis zum Lieferstart von Mainova wird an den bisherigen Lieferanten in der Schlussrechnung gezahlt. Damit endet das Vertragsverhältnis mit dem früheren Geschäftspartner.

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Das Sonderkündigungsrecht sollte insbesondere dann wahrgenommen werden, wenn sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise 6 oder 12 Monate, verlängert. Indem die Kündigung fristgerecht vorgenommen wird, kommt es zu keiner erneuten Bindung, andernfalls könnte in diesem Zeitraum nicht mehr kurzfristig gewechselt werden.

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Nein, das ist nicht möglich. Der Wechsel zu Mainova geschieht unmerklich und reibungslos. Gut zu wissen: Die Energieversorgung erfolgt ohne Unterbrechung, außer bei Sperrung des Zählers. Daher kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald die bereitgestellte Energie genutzt wird und sofern kein Liefervertrag mit einem anderen Versorger besteht. In weiteren Fällen greift als Sicherheitsnetz die Ersatzversorgung. Somit ist die Versorgung immer gesichert.

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Nein, die Zähler und Leitungen werden durch den örtlichen Netzbetreiber verantwortet und haben mit der Energielieferung nichts zu tun. Das ist im Energiewirtschaftsgesetz festgelegt. Bei Fragen oder Problemen mit dem Zähler ist der Netzbetreiber zuständig, den wir zum Lieferbeginn per E-Mail nennen werden.

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Der Wechsel zu Mainova ist kostenfrei. Der Preis für Haushaltskunden ist der Endpreis inklusive aller Steuern und Abgaben. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.

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Für das vereinfachte Verständnis in der Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Lieferanten wurde am 1. Februar 2018 von der Bundesnetzagentur die einheitliche Bezeichnung „Marktlokation“ eingeführt.
Der Begriff „Marktlokation“ beschreibt den Ort, an dem Energie entweder verbraucht oder erzeugt wird. Die MaLo-ID ist eine 11-stellige rein nummerische Codenummer und dient zur eindeutigen Identifizierung der Marktlokation einer Strom- oder Gasverbrauchsstelle. Es gibt sie sowohl für Strom als auch für Gas. Die Systematik dient in erster Linie der Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Lieferant. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Rechnung, die Zählernummer ist davon unberührt.

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